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11/20/2009 von Stefan Loipfinger
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Entscheidungshilfe für Spender

#716 Mehr Demokratie e.V. zu Anfrage Organisation (2/1/2010)
Sehr geehrte Dame und Herren,

Wie ich auf ihrer Homepage gelesen habe setzten sie sich für die Einführung des Volksentscheids auf Bundesebene ein. Wie würden sie, wenn es ihnen gelänge dies durchzuführen, eine Entscheidung wie die Minarettfrage in der Schweitz vor dem Hintergrund der Religionsfreiheit in Deutschland und vor allem der doch sehr bewegten Geschichte des Landes vertreten.

Mit der Bitte um Stellungnahme

Aloisius Klein


von CharityWatch.de-Leser Aloisiusklein**

Re: von Mehr Demokratie e.V. (info@mehr-demokratie.de)
vom 02.02.2010 16:36:53

Sehr geehrter Herr Klein,

in Deutschland wären Volksentscheide, die gegen das Grundgesetz bzw. gegen höherrangiges Recht verstoßen, nicht zulässig. Im Fall der Minarett-Volksabstimmung ist das zumindest fraglich. Mehr Demokratie spricht sich dafür aus, dass vor bundesweiten Volksbegehren deren Vereinbarkeit mit höherrangigem Recht geprüft wird, um solche Konflikte zu vermeiden. Zugleich warnt MD davor, die Direkte Demokratie selbst für die Existenz umstrittener Begehren oder für das Ergebnis der Schweizer Minarett-Volksabstimmung verantwortlich zu machen. Volksentscheide sind immer nur ein Spiegel der Gesellschaft und der Kontroversen, die in einer repräsentativen Demokratie im Verborgenen schwelen.

In Deutschland sind Bürgerbegehren gegen den Bau von Moscheen oder Minaretten übrigens bisher erfolglos geblieben oder im Sande verlaufen. Entweder sie wurden wegen Verstoßes gegen die Religionsfreiheit und Rechtswidrigkeit für unzulässig erklärt oder den Initiatoren gelang es nicht, genug Unterschriften zu sammeln.

Anne Dänner, Pressesprecherin Mehr Demokratie

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