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11/20/2009 von Stefan Loipfinger
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Entscheidungshilfe für Spender

#6710 Offene Herberge e.V. zu Anfrage Organisation (12/5/2011)
Guten Tag, mich würde interessieren wie Sie die Bedürftigkeit der Menschen, denen Sie helfen prüfen, bzw. einstufen? Danke, Gruß, Ben Keibler
von CharityWatch.de-Leser stuttgart555**

Re: von Offene Herberge e.V. (kontakt@offene-herberge.de)
vom 06.12.2011 10:51:46

Sehr geehrter Herr Keibler,

der Verein Offene Herberge macht keine finanziellen Zuwendungen an irgend jemand, so dass hier keine Prüfung irgendeiner Art erforderlich ist.
Die Vereinsmitgliedschaft steht zwar grundsätzlich jedermann offen, aber erfahrungsgemäß kommen fast nur solche Menschen zu unserer Gemeinschaft, die aus persönlicher Betroffenheit oder als Angehörige seelisch erkrankter Menschen für die besondere Thematik des Vereins offen sind.
Wer als Bewohner in unsere Ambulant Betreuten Wohngemeinschaften aufgenommen werden will, kann seine Bedürftigkeit z. B. durch Vorlage eines entsprechenden Schwerbehinderten-Ausweises nachweisen. Die Bewohner bezahlen die anfallende Miete und ihren Lebensunterhalt aus ihren Einnahmen (z. B. aus Sozialhilfe, EU-Rente). Die Betreuungskosten übernimmt auf Antrag in der Regel das zuständige Sozialamt. Dieses prüft die finanzielle Bedürftigkeit wie bekannt. Für alles das gibt es ja die üblichen schriftlichen Bescheide.
Freundliche Grüße
A. M. Oswald
Beisitzerin im Vorstand des Vereins

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