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Für eine bessere Spendenkultur
11/20/2009 von Stefan Loipfinger
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Entscheidungshilfe für Spender

#5903 Offene Herberge e.V. zu Anfrage Organisation (8/6/2011)
Hallo zusammen! ich finde die Projekte für betreutes Wohnen sehr interessant. Inwieweit muss den eine psychische Beeinträchtigung vorliegen um dort wohnen zu dürfen? Ich freue mich auf Ihre Antwort, Danke, Gruß, Hauser
von CharityWatch.de-Leser Instatius**

Re: von Offene Herberge e.V. (kontakt@offene-herberge.de)
vom 08.08.2011 10:45:14

Sehr geehrte/-r Herr / Frau Hauser,
vielen Dank für Ihr Interesse an unseren Ambulant Betreuten Wohngemeinschaften. Diese sind für die Zielgruppe "Menschen mit wesentlicher seelischer Beeinträchtigung" gedacht. Allerdings darf der Hilfebedarf nicht so hoch sein, dass jemand besser in einem Pflegeheim aufgehoben wäre, wo man rund um die Uhr betreut wird. Genauere Informationen bekommen Sie direkt von unseren Betreuungsteams. Sie dürfen sich gerne wenden an leonberg@offene-herberge.de und esslingen@offene-herberge.de. Sie dürfen auch dort anrufen. Tel. Haus Leonberg: 07152 / 357968. Tel. Haus Esslingen: 0711 / 5509370.
Mit freundlichen Grüßen
Almut M .Oswald
Beisitzerin im Vorstand des Offene Herberge e. V.

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