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11/20/2009 von Stefan Loipfinger
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Entscheidungshilfe für Spender

#4187 Andheri-Hilfe Bonn e.V. zu Anfrage Organisation (11/27/2010)
Sehr geehrter Herr Witzel,

erstmals vielen dank, dass Sie so schnell versuchten meine Anfrage zu beantworten. Nun zu dem Projekt. Ich interessiere mich für das Projekt Kampf gegen Kinderarbeit durch Dorfentwicklung in Karnataka und wollte eben wissen ob man speziell dieses Projekt unterstützen kann und wie sie mit diesem Projekt voran kommen?

Viele Grüße

Friedrich


von CharityWatch.de-Leser Friedrichgen**

Re: von Andheri-Hilfe Bonn e.V. (info@andheri-hilfe.de)
vom 09.12.2010 11:23:34

Hallo Friedrich,

sorry, dass es ein paar Tage gedauert hat! Ich wollte allerdings die Rückkehr unserer Projekt-Bearbeiterin abwarten, denn sie kommt gerade aus Indien. Sie hat mir freundlicherweise einen kurzen Überblick über den aktuellen Stand des Projekts verfasst, den ich Ihnen nun anfügen möchte.

Sie können natürlich speziell dieses Projekt unterstützen. Wichtig dabei ist ein Hinweis auf das Projekt . Sie können entweder den Projekttitel
"Kampf gegen Kinderarbeit durch Dorfentwicklung in 125 Dörfern in Karnataka/ Indien" angeben oder die Projekt-Nummer: I-25a -7/00,I-25a-10/03

Hier der Bericht meiner Kollegin:

Kampf gegen Kinderarbeit durch Dorfentwicklung in Karnataka

Im Jahr 2010 konnten in den Projektdörfern im Distrikt Shimoga große Erfolge verzeichnet werden:
In erster Linie ging es darum, die Frauen aus den Selbsthilfegruppen durch Schulungen zu stärken und ihnen somit auch eine größere Eigenverantwortung zu ermöglichen. Unter anderem wurde auch das politische Bewusstsein der Frauen gefördert, und dieses mit großem Erfolg! 21 Frauen gewannen bei den Wahlen für die Gemeinderäte. Durch ihren Sitz in den Räten können sie sich gezielt für die Verbesserung der Situation in ihren Dörfern einsetzen; ein besseres Funktionieren des Schulunterrichts und Ausstattung der Schulen mit Latrinen stehen ganz oben auf der Tagesordnung.
Auch wurden die Frauen über ihre Rechte aufgeklärt und Hilfestellung geleistet, diese einzufordern. Es wurde z.B. Anfang des Jahres ein neues Gesetz verabschiedet, der Right to Education Act. Demnach ist ein Platz für ein schulpflichtiges Kind an einer staatlichen Schule jetzt einklagbar sowie die regelmäßige Anwesenheit der Lehrer.
Weiterhin kümmern sich die Frauen auch innerhalb ihrer Gruppen darum, schwächere Schüler und Schülerinnen durch Nachhilfeunterricht zu unterstützen und Schulabbrecher wieder in den Schulunterricht zu integrieren. Besonderen Wert wird hier auf die Förderung von Mädchen gelegt. Gemeinsam überzeugen die Frauen die Eltern der betreffenden Kinder über die wichtige Bedeutung einer Schulausbildung für die Zukunft ihrer Kinder.
Gleichzeitig ist es gelungen die ökonomische Situation besonders armer Familien durch alternative Einkommensmöglichen zu verbessern. Mit Hilfe eines Kleinkredits haben sich einige Frauen z.B. eine Milchkuh eingeschafft, sich eine kleine Nähstube eingerichtet oder einen Gemüsegarten angelegt. Da diese Familien jetzt nicht mehr auf einen zusätzlichen Verdienst ihrer schulpflichtigen Kinder angewiesen sind, kann somit automatisch Kinderarbeit verhindert werden.


Ich hoffe, Ihnen ausreichend Antwort auf Ihre Frage gegeben zu haben

Ich wünsche Ihnen eine schöne Vorweihnachtszeit

Beste Grüße aus Bonn

Georg Witzel
Referent für Bildungs- und Öffentlichkeitsarbeit

Andheri-Hilfe Bonn e.V.



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