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Für eine bessere Spendenkultur
11/20/2009 von Stefan Loipfinger
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Entscheidungshilfe für Spender

#3667 Theodor-Simoneit-Stiftung zu Anfrage Organisation (9/26/2010)
Ich verstehe irgendwie nicht, warum Sie Jugendliche unterstützen, die eine Ausbildung machen wollen. Es gibt ja genügend Möglichkeiten vom Staat Unterstützung zu bekommen. Zudem frage ich mich, warum die Jugendlichen unbedingt aus Aschaffenburg kommen müssen. Worin liegt da Ihr Vorteil? Wie vielen helfen Sie gerade?
von CharityWatch.de-Leser senoreCarlos**

Re: von Theodor-Simoneit-Stiftung (horst.michaels@t-online.de)
vom 28.09.2010 11:32:12

Oberstes Gebot nach dem Stiftungsrecht ist die Erfüllung des Stifterwillens, wie er sich in der zwingend zu beachtenden Satzung manifestiert hat. Der Stiftungsvorstand kann hiervon nicht abweichen, selbst wenn er es wollte .Die Zweckbestimmung der Erträge aus dem Stiftungsvermögen ist ebenso vorgeschrieben wie der Empfängerkreis der Stipendiaten, die aus dem Gebiet
Bayerischer Untermain stammen müssen. Die Einhaltung dieser Satzungsbestimmungen und die Erfüllung der gesetzlichen Auflagen werden von der staatlichen Rechtsaufsicht regelmäßig überprüft. Da nur die Berufsweiterbildung gefördert wird, dienen die Fördermittel der Stiftung vielfach zum teilweisen Ersatz des Verdienstausfalls, der regelmäßig beim Wechsel aus einem Beruf in eine schulische Weitzerbildung eintritt und der durch staatliche Fördermittel - wenn überhaupt - nur teilweise ersetzt wird. Regelmäßig werden über 20 Empfänger bis zur Höchstdauer von 3 Jahren gefördert.

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