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Für eine bessere Spendenkultur
11/20/2009 von Stefan Loipfinger
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Entscheidungshilfe für Spender

#3493 BSK - Bundesverband Selbsthilfe zu Anfrage Organisation (9/3/2010)
Sehr geehrte Damen und Herren,

wenn ich Ihnen etwas Geld spenden, garantieren Sie mir, dass es für ein Projekt meiner Wahl eingesetzt wird? Ich find es unwahrscheinlich wichtig, dass man die Kinder unterstützt. Was haben Sie zu Zeit für Projekte mit Kindern und Jugendlichen, die Sie durch Spenden finanzieren?

Grüße Friedrich
von CharityWatch.de-Leser Paulerich**

Re: von BSK - Bundesverband Selbsthilfe (info@bsk-ev.org)
vom 14.10.2010 10:58:03

Sehr geehrter Herr Friedrich,

vielen Dank für Ihre Anfrage. Bitte entschuldigen Sie die verspätete Antwort. Ihre Anfrage ist in unserem System irgendwie verloren gegangen.

Zweckgebundene Spenden werden von uns selbstverständlich auch für den von Ihnen bestimmten Zweck verwendet, sofern sich dieser auch mit unseren satzungsgemäßen Bestimmungen (Vereinszweck) vereinbaren lässt.

Im Bereich Jugendarbeit könnten Sie mit einer Spende folgende Projekte unterstützen: Rollstuhltrainingskurse (http://www.bsk-ev.org/2266/rollstuhltrainingskurse/), Selbstverteidigungskurse (http://www.bsk-ev.org/2267/selbstverteidigung/) oder den Einsatz unseres integrativen Spielmobils (http://www.bsk-ev.org/2275/spielmobil/). Unter den in Klammern enthaltenen Links können Sie nähere Informationen zu diesen Projekten erhalten.

Eine mögliche Verwendung Ihrer Spende für eines dieser Projekte könnte z.B. sein, die Aufwandsentschädigung für die ehrenamtlichen Helfer bei den Projekten, den Zukauf von Geräten für das Spielmobil und die Rollikurse oder der Erlass/Ermäßigung des Teilnehmerbeitrags für einen oder mehrere Teilnehmer.

Wenn Sie sich für unsere weiteren Aktivitäten interessieren, finden Sie auf unserer Homepage weitere Informationen, u.a. können Sie dort auch unseren Tätigkeitsbericht 2009 unter http://www.bsk-ev.org/files/BSK_taetigkeitsbericht2009a.pdf downloaden. Informationen zu unserem Vereinszweck können Sie u.a. unserer Satzung entnehmen, die Sie unter http://www.bsk-ev.org/files/2.1%20Satzung%20des%20BSK.pdf downloaden können.

Wir hoffen, Ihre Anfrage zu Ihrer Zufriedenheit beantwortet zu haben. Falls Sie noch weitere Fragen hierzu haben, können Sie sich gerne an uns wenden.

Mit freundlichen Grüßen

Michael Pinter

* Die Fragen werden von CharityWatch.de per eMail an die betreffende Organisation gesendet. Zur Beantwortung steht ein angemessener Zeitraum von 7 Tagen zur Verfügung. Nach verstreichen dieser Antwortzeit werden nicht beantwortete Anfragen bei der jeweiligen Organisation rot markiert.

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