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11/20/2009 von Stefan Loipfinger
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Entscheidungshilfe für Spender

#2299 Handicap International e.V. zu Anfrage Organisation (5/27/2010)
Hallo,

zunächst möchte ich Ihnen ein großes Lob für Ihre Arbeitaussprechen.

Bei der Durchsicht ihrer Internetseite bin ich bei den Informationen für Zahlungspflichtige auf den Hinweis:
"Wie erfahren Staatsanwaltschaft und Gericht, dass ich fristgerecht bezahlt habe?

Ihre Zahlung wird von uns zeitnah bestätigt und dem Gericht oder der Staatsanwaltschaft unter Angabe Ihres Aktenzeichens mitgeteilt. "

Wieso haben Sie denn das in die FAQ´s aufgenommen?
Können sie mir diesen Hinweis erklären?

Viele Grüße,
Kerstens
von CharityWatch.de-Leser m.kerstens**

Re: von Handicap International e.V., Sabine Zintel - Fundraising (szintel@handicap-international.de)
vom 01.06.2010 11:00:02

Guten Tag und vielen Dank für Ihre Anfrage.

Der von Ihnen angesprochene Hinweis steht nicht auf unserer allgemeinen FAQ-Seite (http://www.handicap-international.de/faqs.html), sondern in der Rubrik "Geldauflagen" (früher "Bußgelder"). Dort bieten wir auf der Seite "Informationen für Zahlungspflichtige" (http://www.handicap-international.de/geldauflagen/informationen-fuer-zahlungspflichtige.html) einen Überblick über die wichtigsten Fragen und Antworten für Zahlungspflichtige im Bereich Geldauflagen.

Dieser Hinweis ist tatsächlich nur für Geldauflagen-Zahlungspflichtige relevant, nicht für unsere "regulären" Spenderinnen und Spender.

Ich hoffe, Ihnen damit weitergeholfen zu haben. Wenn Sie weitere Fragen haben, melden Sie sich gerne bei mir.

Mit freundlichen Grüßen

Sabine Zintel
Fundraising

Handicap International e.V.
Ganghoferstr. 19 - 80339 München
Tel.: +49 89 54 76 06 11
Fax: +49 89 54 76 06 20
www.handicap-international.de

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