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11/20/2009 von Stefan Loipfinger
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Entscheidungshilfe für Spender

#1920 Bayerische Polizei-Stiftung zu Anfrage Organisation (4/26/2010)
Servus!

Eine kurze Frage bezüglich ihrer Stiftung und der Schneider Stiftung. Da ja beide Stiftungen einem ähnlichen Zweck dienen, wäre eine Zusammenarbeit ja durchaus möglich. Besteht eine Kooperation bzw. Absprache zwischen diesen beiden Stiftungen oder ist es möglich, dass aus beiden Stiftungen Zuwendungen an Betroffene gehen ?

Herzlichen Danke für ihre Antwort!
von CharityWatch.de-Leser Listening**

Re: von Bayerische Polizei-Stiftung (Bayer.Polizei-Stiftung@stmi.bayern.de)
vom 30.04.2010 13:02:09

Die Schneider-Stiftung ist eine unselbständige Zustiftung zur Bayerischen
Polizei-Stiftung und wir von unsere treuhänderisch verwaltet.
Die "Zusammenarbeit" ist also gewährleistet.
Die Bayer. Polizei-Stiftung kann satzungsbedingt nur helfen, wenn Polizeibeamtinnen-/beamte im Dienst ums Leben kommen oder erhebliche
gesundheitliche Nachteile (meist durch das Gegenüber verletzt wurden) im Dienst erlitten haben.
Die Schneider-Stiftung hilft Polizeibeamten u. Polizeibeschäftigten und deren Familien , wenn diese unverschuldet in Not gekommen sind.
Die Satzungen findet man auch in unserer Homepage.

Danke für die Anfrage.

Mit freundlichen Grüßen

Ulrich Rudert
Vorsitzender

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