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Für eine bessere Spendenkultur
11/20/2009 von Stefan Loipfinger
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Entscheidungshilfe für Spender

#1298 bürger:sinn:stiftung münster zu Anfrage Organisation (3/4/2010)
Sehr geehrte Damen und Herren,

ein Aspekt Ihrer Arbeitsweise ist ja, dass in der Stiftungsarbeit engagierte Bürger den sinnvollen Einsatz der Stiftungsmittel mitbestimmen und kontrollieren können. Mit ihren Worten schafft dies Sicherheit bezüglich einer sinnvollen Mittelverwendung.
Können Sie mir genauer sagen, wie sich diese Mitbestimmung vollzieht; gibt es Versammlungen, wird darüber abgestimmt etc.?
Allein die Mitbestimmung ist ja noch kein Garant für eine sinnvolle Mittelverwendung.

Danke für Ihre Auskünfte,
Johann



von CharityWatch.de-Leser a.johann**

Re: von bürger:sinn:stiftung münster (info@buergersinnstiftung.de)
vom 10.03.2010 10:34:12

Sehr geehrter Herr Johann,

Organe der Mitwirkung und Kontrolle sind das Kuratorium, die Fachausschüsse und die Stiftungskonferenz, denen regelmäßig und umfassend berichtet wird.

In der Kurzdarstellung unseres Stiftungskonzeptes wird das Organisationsmodell wie folgt beschrieben:
"Die Stiftung hat in Anlehnung an die plebiszitären Elemente einiger Landesverfassungen ein organisationspolitisches Konzept entwickelt, das einerseits das stiftungspolitische Profil absichert und andererseits allen Organen umfassende Initiativrechte einräumt, so dass jeder mitwirkende Bürger erheblichen Einfluss auf die Gestaltung der Stiftungsarbeit nehmen kann.
Die Einhaltung des stiftungspolitischen Konzeptes wird zunächst durch die Satzung gewährleistet, da dort eine über das übliche Maß weit hinaus gehende, differenzierte Bestimmung sowohl der Stiftungszwecke als auch der Mittel und Verfahren ihrer Umsetzung vorgenommen wurde.
Sodann obliegt einem starken Vorstand die Überwachung der Einhaltung von Satzung und Stiftungszwecken, und als Gegengewicht wird dieser von einem starken Kuratorium kontrolliert.
Neuartig ist das Recht aller Organe der Stiftung, den Vorstand mit Initiativanträgen zu sämtlichen Tätigkeitsbereichen der Stiftung zu befassen. Sofern der Vorstand dem Antrag nicht oder nur teilweise folgt, sind die Gründe darzulegen und nach Möglichkeit Wege aufzuzeigen, unter welchen Vorausset-zungen der Initiativantrag zustimmungsfähig ist.
So können einerseits z.B. auch die einzelnen Fachausschüsse der bürger:sinn:stiftung direkten Einfluss auf die Stiftungsarbeit nehmen. Andererseits bleibt die Einheit von Verantwortlichkeit und Entschei-dungskompetenz des Vorstandes gewahrt."

Für nähere Erläuterungen stehe ich gerne zur Verfügung.

Mit bestem Gruß

H.-Christian Behrens (Vorstand)


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