Ministeriumsauskunft. Eine Anfrage beim niedersächsischen Verbraucherschutzministerium unter Vorlage eines solchen fremdartigen EU-Heimtierausweises bestätigte den Verdacht. Das Ministerium betont, dass das Muster für dieses Dokument in der EU-Entscheidung 2003/803 vorgegeben ist. Das dem Ministerium vorgelegte Exemplar jedoch fiel durch weißes Papier mit schwarz umrandeten Feldern auf. Deshalb klassifiziert die Behörde den vorgelegten Ausweis als Fälschung. Wie ein korrekter EU-Heimtierausweis aussehen muss, ist in der genannten Entscheidung definiert. Zwingend vorgeschrieben dabei ist das blaue Papier mit weißen Feldern für die entsprechenden Impfeinträge.
Urkundenfälschung. Da es sich bei diesen Ausweisen um amtliche Dokumente handelt, erfüllt jede Manipulation oder gar Fälschung den Straftatbestand der Urkundenfälschung. Überdies sind Hunde und Katzen, welche mit gefälschten Ausweisen nach Deutschland gebracht werden, als illegale Einfuhren zu bewerten.
Veterinärbehörde kontaktieren. Besitzer von Hunden und Katzen aus dem Ausland, welche einen solchen von den EU-Vorschriften abweichenden EU-Heimtierausweis besitzen, sollten sich mit dem zuständigen Veterinäramt in Verbindung setzen. Es ist wichtig festzustellen, welche Tierschutzorganisationen mit gefälschten Ausweisen arbeiten.