Ich bin voll und ganz der Meinung, dass gemeinnützige, eingetragene Vereine die moralische und auch gesetzliche Verpflichtung haben MÜSSEN, ihre Einnahmen und Umsätze einschließlich der Spenden offen zu legen!
Ich selbst begrüße eine Einrichtung wie "Charity-Watch" und greife gern darauf zurück.
Verwirrt bin ich bezüglich der Petition und der favorisierten Form. So habe ich gerade schmerzlich lernen müssen (gegen den Welpenhandel), dass eine Petition beim Deutschen Bundestag (Petitionsausschuss) ausschließlich nur dann anerkannt wird, wenn diese über das Portal ePetitionen des Deutschen Bundestages läuft (https://epetitionen.bundestag.de/index.php?PHPSESSID=afb8262d7da1bf572d2992f0a35927fc&action=petition) oder die Unterschrift persönlich inkl. Unterschrift vorliegt. Von daher kann ich hier nur zeichnen, sofern ich eines "besseren belehrt" werde. Eine Erläuterung für alle hier wäre sicherlich hilfreich und der Sache sehr erträglich. Vielen Dank!
Claudia Verlande - H.U.N.D.-Oberhausen
Anmerkung der Redaktion:
Eine offizielle Petition an den Deutschen Bundestag ist nur über das Portal ePetitionen möglich. Und nur wenn dort innerhalb weniger Wochen 50.000 legitimierte Unterschriften zusammen kommen, dann nimmt sich der Petitionsausschuss des Themas näher an. Aber selbst dann ist nicht gewiss, ob die Petition wirklich in ein Gesetzgebungsverfahren mündet. Das passiert leider nur sehr selten.
Es gibt aber auch noch die Möglichkeit, dass man zu einer freien Petition aufruft. Da das Sammlungsrecht den Bundesländern obliegt, wäre eine Bundestagspetition ohnehin schwierig. Deshalb versuchen wir den Weg über eine Onlinepetition, die nichts anderes als den Wunsch einer bestimmten Anzahl von Bürgern zu mehr Transparenz im Spendenbereich ausdrücken soll. Die Onlineunterschriften werden dann den jeweiligen Landesparlamenten übergeben.
Mit besten Grüßen aus Rosenheim
Stefan Loipfinger