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12/9/2010 von Karin Burger
Archivtext

Illegale Tierimporte (1)

Geltendes EU-Recht wird nicht angewandt

Tierimporte sind häufig illegal
Bild:©Michael Homann-Fotolia.com

Der Import von Tieren aus dem Ausland ist ein heiß umstrittenes Thema. Abseits aller Pro und Contras in der Diskussion unter Tierschützern hat der Gesetzgeber sowohl auf Bundes- sowie auf Europa-Ebene schon längst eindeutige Fakten geschaffen und gibt genaue Regelungen vor. Nur: In Deutschland wird dieses geltende Recht in einigen Bundesländern nicht angewandt. Abseits aller behördlichen und seuchenrechtlichen Kontrollen wird eine nicht bezifferbare Anzahl von Tieren, insbesondere Hunde, durch Tierschutzorganisationen in die Bundesrepublik eingeführt. Für die Bundesländer Sachsen, Saarland und Hamburg liegt CharityWatch.de das Eingeständnis der Nichtanwendung geltenden Rechts durch die zuständigen Ministerien schriftlich vor.

Leserbriefe  [zum Artikel]
  • 05.04.2011 00:04:30Aufgabe von Journalisten?

    S.g. Fr. Karin Burger

    Danke für ihre Antwort.
    Natürlich steht es jedem frei im Rahmen der Meinungsfreiheit Alles so darzustellen wie er möchte. Sie wissen besser wie ich dass man mit 10% Wahrheit eine Angelegenheit in die eine oder andere Ecke drängen zu können. Ich habe leider die Fachkenntnis NICHT in einem Gesetz das zu finden was für den dementsprechenden Fall wichtig oder richtig zu sein scheint. Und aus persönlicher Erfahrung wissen das leider auch viele Amtsveterinäre in Deutschland nicht. Ich konnte z.B. von einem Veterinäramt in Deutschland nicht mal erfahren, wer oder was als Adressat in einem EU Heimtierausweis stehen muss / soll. Und drei andere Amtsveterinäre hatten mir DREI verschiedene Versionen dazu mitgeteilt. Ich könnte da noch viele andere Beispiele bringen.

    Damit möchte ich sagen das man von deutschen Amtsveterinären leider NICHT die erforderliche Information bekommt, die man sich wünscht.

    Ich lese z.B. immer wieder im österreichischen Tierschutzgesetz, und finde dann Dinge die mir vorher nie aufgefallen sind.

    Auch die Binnenmarkt-Tierseuchenschutzverordnung ist mir bekannt, aber ich finde das nicht heraus was deutsche Amtsveterinäre behaupten. Das was behauptet wird sehe ich bei einem Import aus Drittländern, aber nicht für Transporte innerhalb der EU.

    Was ich damit sagen will: Auch ein Journalist hat Möglichkeit seine Rechergen tiefergehend dahingehend zu optimieren um sachlich und mit Fakten zu belegen was Sache ist.

    Übrigens: Ich habe natürlich zu den angesprochenen Fällen in Deutschland unsere Amtsveterinäre in Tirol, befragt. Eigenartigerweise gewinne ich langsam den Eindruck dass deutsche Amtsveterinäre gegen bestehendes EU Recht verstoßen?

    Übrigens das Hauptproblem sehe ich, dass es für „Tierschutztransporte“ keine dementsprechenden Regelungen gibt, und da haben aus meiner Sicht Amtsveterinäre einen zu großen Handlungsspielraum. Ich sehe leider KEINE eindeutigen Fakten in den bestehenden Rechten.

    Peter Kahr Obmann TirolerTierEngel e.V. Ein Verein der seit Anbeginn versucht ALLE gesetzlichen Erfordernisse zu erfüllen, aber Tierschützern werden ständig Prügel zwischen die Füße geworfen.

  • 03.04.2011 11:53:56Geltendes EU-Recht wird nicht angewandt, Rechtsrahmen, / Peter Kahr
  • 13.03.2011 23:48:03Geltendes EU-Recht wird nicht??? angewandt
  • 13.03.2011 21:42:25Geltendes EU-Recht wird nicht angewandt
  • 16.02.2011 12:04:29Mangelnde Sachkunde - setzen, liebe Redaktion von CharityWatch
  • 15.02.2011 11:11:24Geltendes EU-Recht wird nicht angewandt
  • 11.12.2010 18:46:05Geltendes EU-Recht wird nicht angewandt
  • 11.12.2010 11:47:03Geltendes EU-Recht wird nicht angewandt