Ich finde leider im BMTierSSchV nicht die angegebenen Punkte. Könnte man bitte die Punkte 1-4 des angeführten Rechtsrahmens mit genauer Angabe (link) des Paragraphen, Absatz, Punkt, mit Zitat des Gesetzestextes.
Danke
Peter Kahr
Obmann TirolerTierEngel e.V.
Anmerkung der Redaktion:
Sehr geehrter Herr Kahr,
es ist nicht die Aufgabe von Journalisten, Betroffene eingehender zu den für sie geltende Rechtsvorschriften zu beraten oder gar einzelne Passagen herauszusuchen. Die Binnemarkt-Tierseuchenschutzverordnung finden Sie leicht über eine Suchmaschine. Am besten allerdings wird es sein, wenn Sie sich direkt mit dem für Ihren Verein zuständigen Veterinäramt in Verbindung setzen und sich dort detailliert darlegen lassen, welche der Vorschriften Ihr Veterinäramt für Ihren Verein für verbindlich erachtet und welche Schritte Sie einleiten müssen.
Mit freundlichen Grüßen
Karin Burger