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Für eine bessere Spendenkultur
6/3/2009 von Stefan Loipfinger
Archivtext

Deutsches Kinderförderwerk e.V.

Trotz Spendensammelverbot keine Verbesserungen erkennbar

Spendendose des DKFW < br/> Bild: ADD

Im November 2006 hat ADD Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion Trier ein Spendensammlungsverbot für Rheinland-Pfalz verhängt. Im März 2007 wurde dieses vom Oberverwaltungsgericht in Koblenz bestätigt. Eigentlich Anlass genug, die dafür ursächlichen Praktiken zu ändern. Doch das DKFW Deutsche Kinderförderwerk sieht das anscheinend anders. Eine Nachfrage von CharityWatch.de, was sich denn in der Zeit konkret geändert hat, ging sofort an eine Anwaltskanzlei und blieb dann unbeantwortet. Somit sollten Spender beim DKFW weiterhin sehr zurückhaltend sein.

DKFW. Laut Eigenwerbung will das Deutsche Kinderförderwerk die Situation schwer erkrankter und in Not geratener Kinder verbessern. Insbesondere die Probleme von an Krebs erkrankten Kindern und Jugendlichen stehen im Vordergrund. Erreicht werden sollen die Verbesserungen durch Unterstützung entsprechender sozialer Einrichtungen, Elterninitiativen, Kinderkrebsstationen, ambulanten Pflegediensten, Forschungsprojekten und Therapieprogrammen.

Urteil. Sehr aufschlussreich über die Arbeit des DKFW ist ein Beschluss des Oberverwaltungsgerichts Rheinland-Pfalz (Aktenzeichen: 7 B 10090/07.OVG). Dort wird begründet, warum das OVG das Spendensammlungsverbot der ADD für rechtmäßig hält. Zentraler Punkt ist die Höhe der Verwaltungskosten. Laut DKFW sollen die Ausgaben für Öffentlichkeitsarbeit zu den satzungsgemäßen Ausgaben zählen. Doch das Gericht führt in dem Beschluss aus: „Der mit der Firma ***** geschlossene Vertrag über die Öffentlichkeitsarbeit vom 1. Februar 2003 ist hauptsächlich auf die Werbung für den Verein und die Gewinnung neuer Spender ausgerichtet.“ Deshalb folgt das OVG der Ansicht des Finanzamtes Wetzlar, das für 2003 magere 4,3 Prozent und für 2004 nur 5,9 Prozent des bundesweiten Sammlungsertrages als „Aufwendungen für Satzungszwecke“ einstufte. Für das anschließende Kalenderjahr folgt das Gericht den Ausführungen der ADD, wonach „sich das Bild einer überwiegend zweckwidrigen Verwendung auch in der Bilanz des Jahres 2005 verfestigt“. Nur 13,2 Prozent der Spendeneinnahmen sollen unmittelbar für Hilfsprojekte verwendet worden sein. Übrigens: Zu dem Ausgang des anschließend angeblich vom DKFW angestrengten Hauptsacheverfahren hat sich der Verein auf Anfrage nicht geäußert.

L.A. & Friends. In 2004 wurde die Lichtblick GmbH Agentur für Promotion und Fundraising in L.A. & Friends GmbH umbenannt. Alleiniger Gesellschafter und Geschäftsführer der in 2007 insgesamt 4,7 Millionen Euro Umsatz erzielten Firma ist laut Handelsregister Denis Lehmann. Bis 2005 war auch noch Alfred Ahrends als Geschäftsführer bestellt. Laut eigenem Internetauftritt ist das Unternehmen immer noch für das DKFW tätig. Dabei hat das DKFW den am 1. Februar 2003 geschlossenen Vertrag gemäß oben genanntem OVG-Beschluss als „wirtschaftlich unvorteilhaftes Vertragsverhältnis“ bezeichnet. Zwar hat laut den Ausführungen in dem Gerichtsbeschluss das DKFW den Vertrag gekündigt, doch warum ein „wirtschaftlich unvorteilhaftes Vertragsverhältnis“ überhaupt eingegangen wurde und zu welchen Konditionen eventuell ein neuer Vertrag geschlossen wurde, hat sich das DKFW auf Nachfrage von CharityWatch.de nicht erklärt.

Jahresberichte. Auf der Homepage des DKFW werden die Jahresberichte 2004 bis 2007 zum Download angeboten. Wer sich aber zum Beispiel den neuesten Bericht ansieht, wird schnell erkennen, dass der Verein mit seinem Vorstandsvorsitzenden Peter Pfützenreuter keinesfalls an Transparenz interessiert ist. Unkonkrete Aussagen wie „finanziell unterstützt“, „die Stellen von (...) gefördert“ oder „an der Finanzierung beteiligt“ sind sichere Anzeichen für Verschleierungen. Ein transparenter Verein würde hier jeweils konkrete Beträge nennen, die in Zusammenhang mit einer Einnahmen- und Ausgabenrechnung eine Einschätzung über das wahre Förderausmaß ermöglichen.

Anfrage. Anfang Mai wurde dem DKFW-Vorstand Pfützenreuter die Gelegenheit gegeben, die seit Erteilung des Spendenverbots vorgenommenen Verbesserungen aufzuzeigen. Anlass war ein Telefonat mit einer Mitarbeiterin, die erzählte, dass auf Basis der Finanzzahlen 2008 beim Finanzamt die Gemeinnützigkeit beantragt worden sei. Denn die Verwaltungskosten seien auf unter 50 Prozent reduziert worden. Doch belegen wollte das Pfützenreuter auf Anfrage nicht. Nachdem zuerst ein Rechtsanwalt involviert wurde, ist die gesetzte Frist zur Beantwortung ungenutzt verstrichen.

CW-Meinung. Das DKFW ist immer noch ein Verein, vor dem nur gewarnt werden kann. Vorstand Pfützenreuter hat offenbar kein Interesse, die spendenträchtigen Vereinsziele in Zusammenhang mit Kinderkrebs durch glaubwürdige Dokumentationen der getätigten Hilfsmaßnahmen zu rechtfertigen. Die nichts sagenden Formulierungen in den Jahresberichten sind ein guter Beleg dafür. Auch die Tatsache, dass die konkrete CW-Anfrage erst an einen Anwalt weitergeleitet wurde und dann aber doch unbeantwortet blieb, spricht Bände. ============================================================== Auszug aus der nicht beantworteten Anfrage vom 6. Mai 2009.
1. Das Verfahren vor dem Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz haben Sie 2007 verloren. Wie endete das anschließend von Ihnen angestrengte Hauptsacheverfahren?
2. In dem Urteil des Oberverwaltungsgerichts Rheinland-Pfalz (Az: 7B10090/07.OVG) wird die Kündigung des "wirtschaftlich unvorteilhaften Vertragsverhältnisses mit der Werbeagentur Lichtblick" zitiert. Die Firma Lichtblick, die heute L.A. & Friends heißt, stellt aber aktuell auf deren Homepage immer noch das DKFW als Auftraggeber dar. Wurde das Vertragsverhältnis doch nicht gekündigt oder wurde ein neuer Vertrag geschlossen?
3. Wieso wurde überhaupt am 1. Februar 2003 von Ihnen ein "wirtschaftlich unvorteilhafter Vertrag" mit der Werbeagentur Lichtblick geschlossen?
4. In dem besagten OVG-Urteil wird auch ein Geschäftsbesorgungsvertrag mit der Firma K&P Processing erwähnt. Diese Firma ist zwischenzeitlich aus dem Handelsregister gelöscht. Wer hat die Aufgaben aus dem Geschäftsbesorgungsvertrag nun übernommen?
5. In dem gestern geführten Telefonat haben Sie Frau Kern erzählt, dass in 2008 die Verwaltungskosten unter 50% lagen und deshalb von Ihnen wieder die Gemeinnützigkeit beim Finanzamt beantragt wurde. Wie schon gestern erbeten, bitte ich um Übersendung der Finanzzahlen für 2007 und 2008, um die entsprechend reduzierten Verwaltungskosten nachvollziehen zu können.
6. Über die reinen Zahlen hinaus bitte ich um Erläuterung, durch welche Maßnahmen die in 2003 und 2004 laut Finanzamt jeweils bei rund 95 Prozent gelegenen Verwaltungskosten nun auf unter 50 Prozent reduziert wurden.
7. Im Jahresbericht 2007 sind verschiedene Projekte aufgeführt, die von Ihnen in dem Jahr durchgeführt wurden. Leider fehlen dort die Angaben, welches Projekt mit welchem Betrag unterstützt wurde. Könnten Sie mir für 2008 die fünf größten Projekte des Vereins mit den jeweils aufgewandten Eurobeträgen benennen?