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Für eine bessere Spendenkultur
9/27/2011 von Stefan Loipfinger
Archivtext

CHF Hoffnung für Kinder gGmbH

„197.500 lebensrettende Mahlzeiten“

Bettelbrief von CHF
Bild: Stefan Loipfinger

Der Bettelbrief ist erschütternd. Schon außen auf dem Kuvert ist ein halbnacktes afrikanisches Kind mit Blähbauch abgebildet. Im Brief selbst wird von drohendem Hungertod, Seuchen, Krankheit, Dürre und Krieg geschrieben. Um den Druck für eine sofortige Spende zu erhöhen, wird von Sachspenden berichtet, die für 197.500 lebensrettende Mahlzeiten reichen – nur das Geld für den Transport fehlte noch. Ob es dann letzten Winter zur Lieferung der Nahrungsmittel und Medikamente kam, ist nicht bekannt. Eine Presseanfrage bezüglich der Verwendung von Spendengeldern wurde nicht beantwortet. Auch sonst gibt es noch verschiedene Hinweise, die zur Vorsicht bei CHF Hoffnung für Kinder mahnen.

Gründung. Der in den USA lebende Pastor Joel MacCollam ist Präsident und Gründer der Organisation „A Child’s Hope Fund“. 2007 hat er vom sonnigen Kalifornien aus die Rechtsanwaltskanzlei Schmitz Knoth damit beauftragt, die WER-Nothilfe Weltweit gGmbH in Deutschland zu gründen. MacCollam ist alleiniger Gesellschafter und hat sich auch zum Geschäftsführer bestellt. Er darf als solcher auch Geschäfte mit sich selbst abschließen, weil er sich von den Beschränkungen des Paragraphen 181 BGB befreien ließ. Ob er davon bisher Gebrauch gemacht hat oder nicht, ist nicht bekannt, weil eine Presseanfrage an die Organisation unbeantwortet blieb. Gleiches gilt für eine andere Klausel im Gesellschaftsvertrag, wonach er als Gesellschafter über eine „angemessene Vergütung“ für erbrachte Arbeitsleistungen als Geschäftsführer bestimmen kann.

Gemeinnützigkeit? Das Finanzamt für Körperschaften in Berlin hat Bedenken gegen den Gesellschaftsvertrag vom 16. April 2007 angemeldet. Dabei ging es um die satzungsgemäßen Voraussetzungen zur Erlangung der Gemeinnützigkeit. Im August 2007 wurde deshalb der Gesellschaftszweck geändert. Ob nun die Gesellschaft, die 2009 ihren Namen in CHF Hoffnung für Kinder gGmbH änderte, wirklich als gemeinnützig anerkannt ist, ist nicht eindeutig bekannt. Ein klarer Hinweis im Impressum der Homepage fehlt. Außerdem fehlt auf dem Überweisungsträger, der dem eingangs zitierten Bettelbrief beigelegt war, ein Hinweis auf die Freistellung von der Körperschaftsteuer, wie er als vereinfachter Spendennachweis bis 200 Euro enthalten sein müsste.

Fundraising. Auf dem CharityWatch.de vorliegenden Bettelbrief von September 2010 ist als Absender eine Postfachadresse in Garbsen aufgeführt. Die angegebene Postleitzahl 30821 ist laut Deutscher Post eine Großkundenpostleitzahl, die der Firma SAZ Marketing Services GmbH zugeordnet ist. Diese gehört zur SAZ-Gruppe aus St. Gallen, bei der einige zweifelhafte Spendenorganisationen Fundraisingaufträge erteilt haben.

Datenschutz. Gerade bei ausgelagerten Fundraisingaktivitäten stellt sich immer die Frage, wie geschützt die Daten der Spender wirklich sind. Bei CHF findet sich dazu folgende, sehr aufschlussreiche Aussage im Kleingedruckten des Bettelbriefs: „Um Sie über interessante Angebote und andere Wohltätigkeitsorganisationen zu informieren, stellen wir Ihre (Adress-)Daten gelegentlich für den einmaligen Gebrauch Dritten zur Verfügung, wenn Sie nicht schriftlich unter CHF – Hoffnung für Kinder …“

Zweck. Ebenfalls zur Beauftragung eines professionellen Fundraisers passt eine Klausel im Gesellschaftsvertrag, wonach es auch Ziel ist, „die Öffentlichkeit oder Teile über die vorgenannten Zwecke zu informieren, sowie Mitleid, Nächstenliebe und Verantwortung für in Not geratene Menschen in der Öffentlichkeit zu wecken. Dies soll insbesondere geschehen durch die Erstellung und Veröffentlichung von Broschüren oder Rundbriefen.“ Im Klartext heißt dies also, dass von den Bettelbriefkosten auch Ausgaben den satzungsgemäßen Projektaufwendungen zugeordnet werden können. In welchem Maße dies geschieht, ist nicht bekannt, da die Organisation die Anfrage nach der Mittelverwendung unbeantwortet ließ.

Bundesanzeiger. Als kleine Kapitalgesellschaft muss die CHF-GmbH leider nur sehr rudimentäre Finanzzahlen im eBundesanzeiger veröffentlichen. So fehlt zum Beispiel eine Gewinn- und Verlustrechnung. Allerdings ist anhand der Bilanzzahlen durchaus erkennbar, dass erhebliche Spendenbeträge bewegt werden. Mit rund einer viertel Million Euro lagen die Guthaben bei Kreditinstituten im erheblichen Rahmen und lassen auf entsprechende Jahresumsätze schließen. Genaueres ist aufgrund der Auskunftsverweigerung durch die Gesellschaft nicht bekannt.

CW-Meinung. Vor geraumer Zeit hat CHF bei der Frage nach einem detaillierten Jahresbericht noch versprochen: „2010 hoffen wir einen Bericht für unsere Spender und für die Öffentlichkeit präsentieren zu können. Der Bericht wird auf unserer Webseite www.hfk-de.org abrufbar sein.“ Mittlerweile wurde dieser Text geändert: „Wir haben demnächst vor einen Bericht für unsere Spender und für die Öffentlichkeit zu präsentieren. Der Bericht wird auf unserer Webseite www.hfk-de.org abrufbar sein.“ Das alte Versprechen, schon 2010 einen Bericht zu präsentieren, wurde gebrochen. Dabei wäre es angesichts der vielen offenen Fragen schon interessant, was mit dem Geld der Spender passierte. Ob die Ursache dafür, dass bisher kein detaillierter Bericht veröffentlicht wurde, in eventuell wenig erfreulichen Zahlen liegt, ist natürlich spekulativ. Aber selbst ohne diesen möglicherweise erdrückenden Beleg kann schon anhand der bekannten Fakten nur vor Spenden an CHF – Hoffnung für Kinder gewarnt werden.