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Für eine bessere Spendenkultur
9/13/2010 von Stefan Loipfinger
Archivtext

Hilfe für Kinder in Not e.V.

Verbotene Straßensammlungen

Straßensammlungen sind ein beliebtes Mittel, um die Hilfsbereitschaft der Menschen skrupellos auszunutzen. Denn wer kontrolliert letztendlich, dass das Geld in Sammelbüchsen auch Kindern in Not zukommt? Nur in Rheinland-Pfalz wird durch die dort zuständige Behörde ADD Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion in Trier überprüft, was mit dem Geld aus solchen Aktionen passiert. Bei nachhaltigen Zweifeln spricht die Behörde wie im Fall der Hilfe für Kinder in Not e.V. aus Herne ein Sammlungsverbot aus. Dann darf die Organisation im Bundesland Rheinland-Pfalz nicht mehr sammeln. Meist stört das die Verantwortlichen wenig, denn in allen anderen 15 Bundesländern gilt das Verbot nicht. Dort kontrolliert auch niemand beziehungsweise es wurden sogar die Gesetze dazu abgeschafft.

CW-Meinung. Die erste Vorsitzende Kerstin Schemmel und deren Stellvertreter Georg Hochholzner sind nicht an Transparenz interessiert. Auf Anfragen von CharityWatch.de wurde nicht reagiert, einer Bitte um Übersendung des letzten verfügbaren Jahresberichts inklusive Finanzzahlen wurde nicht entsprochen. CharityWatch.de kann sich deshalb nur der Warnung durch die ADD anschließen und von Spenden an den Verein aus Herne klar abraten.