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Für eine bessere Spendenkultur
6/24/2010 von Stefan Loipfinger
Archivtext

Organisation für Notleidende Kinder e.V. (ONK)

Sammlungsverbot bestätigt CW-Warnung

Heute hat die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion Trier ein Sammlungsverbot für den zweifelhaften Verein „Organisation für Notleidende Kinder e.V. (ONK)“ verkündet. Diese sofort verfügbare Verbotsverfügung untersagt dem Verein Spendensammlungen und das Einwerben von Fördermitgliedern in Rheinland-Pfalz: „Nach umfangreicher sammlungsrechtlicher Prüfung ist der ADD im Überprüfungszeitraum insgesamt keine angemessene Verwendung der Sammlungserträge für die in der Öffentlichkeit beworbenen Hilfsdienste nachgewiesen worden. Insbesondere die hohen Kosten für Werbung und Verwaltung sowie die mangelnde Bereitschaft eine satzungsgemäße Zuordnung der Kosten für die in der Schweiz und in Liechtenstein beauftragten Unternehmen vorzunehmen, führt zu erheblichen sammlungsrechtlichen Zweifeln an einer zweckentsprechenden Verwendung der Sammlungserträge.“

CW-Meinung. Aufgrund von Verflechtungen zu anderen sehr zweifelhaften Vereinen führt CharityWatch.de die Organisation für Notleidende Kinder schon seit längerem auf der Warnliste. Diese Vorsichtsempfehlung wird nun bestätigt durch das Sammlungsverbot der ADD.