Wie ist das dann mit Tierschutzorganisationen, welche Hunde aus dem Ausland holen, aber gar kein Tierheim haben? Diese Organisationen sind meistens nicht einmal im Besitz einer "Sachkunde- Zulassung" nach §11 eines Tierheimes. Brauchen die dann nichts? Meistens arbeiten die ja mit Pflegestellen? Oder im schlimmeren Fall, die Tiere werden direkt nach Ankunft am Airport an die neuen Besitzer verkauft!
Bitte erweitern Sie Ihren Bericht in diesem Punkt. Die "sogenannten" Tierschützer ohne Tierheim lachen sich mittlerweile nähmlich kaput, kaput über die, welche versuchen sich an das ständig geänderte Gesetz zu halten. Nähmlich die mit Tierheimen, welche jeden Monat eine große finanzielle Belastung für die Vereine sind.
Stellungnahme der Redaktion:
Die Regelungen der Binnenmarkt-Tierseuchenschutzverordnung wie z. B. die Notwendigkeit einer Registriernummer sowie die vorgeschriebenen Meldungen über TRACES als auch die Genehmigung nach Paragraph 11 Absatz 1 Nummer 3 Buchstabe b Tierschutzgesetz (gewerblicher Handel) sind grundsätzlich unabhängig von der Existenz oder dem Betrieb eines Tierheims oder einer tierheimähnlichen Einrichtung. Allerdings ist der Nachweis der Sachkunde nach Paragraph 11 des Tierschutzgesetzes tatsächlich Voraussetzung für die Beantragung einer Registriernummer; auch für jene Organisationen, die kein Tierheim oder ähnliche Einrichtungen betreiben. Von daher kann es nur ein Gewinn für den Tierschutz sein, wenn Behörden darauf drängen, dass alle einführenden Tierschutzorgas sich an diese Bestimmungen halten. Die oben genannten Einfuhrbestimmungen und -formalitäten gelten gleichermaßen für alle Tierschutzorganisationen, ob mit oder ohne Tierheim, ob mit oder ohne Pflegestellen.
Mit freundlichen Grüßen
Karin Burger