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11/20/2009 von Stefan Loipfinger
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Entscheidungshilfe für Spender

#5349 Deutsche Krebshilfe e.V. zu Anfrage Organisation (6/6/2011)
Grüß Gott die Herrschaften, ich möchte gerne wissen inwieweit Einzelpersonen von Ihrer Organisation profitieren können, also welche Personen ausgewählt werden, die Hilfe erhalten? Gruß aus Erding, Bahnmüller, Josef
von CharityWatch.de-Leser Erdingersepp**

Re: von Deutsche Krebshilfe e.V. (deutsche@krebshilfe.de)
vom 09.06.2011 09:00:22

Sehr geehrter Herr Bahnmüller,

Ihre Anfrage möchten wir wie folgt beantworten:

Unverschuldet in finanzielle Schwierigkeiten geratene Krebspatienten können bei nachgewiesener Bedürftigkeit einmalig eine finanzielle Zuwendung aus dem Härtefonds der Deutschen Krebshilfe erhalten. Dieser Härtefonds kann z. B. in Anspruch genommen werden, wenn ein berufstätiges Familienmitglied aufgrund einer Krebserkrankung zeitweise statt eines vollen Gehalts nur Krankengeld erhält.

Im Geschäftsjahr 2009 gingen beispielsweise 15.770 Anträge an den Härtefonds ein, von denen die Deutsche Krebshilfe 11.323 mit insgesamt rund 4,9 Millionen Euro bewilligte.

Da die Mittel für den aus Spendengeldern unterhaltenen Fonds nicht unerschöpflich sind, können Anträge auf Härtefondszahlung nur bei entsprechender Bedürftigkeit berücksichtigt werden. Die in der Höhe begrenzte Zuwendung ist an bestimmte Familieneinkommensgrenzen gebunden. Somit kommen die Gelder wirklich nur denjenigen zugute, die sie am dringendsten benötigen und keine andere Möglichkeit mehr haben, sich entsprechende Mittel zu beschaffen oder von keiner anderen Stelle eine Hilfe erwarten können; d. h. es müssen alle anderen Anspruchsvoraussetzungen ausgeschöpft sein (Krankenkasse, Grundsicherung, u. ä.) bzw. eine Ablehnung vorliegen.

Die sachgerechte Prüfung der an den Härtefonds gerichteten Anträge erfordert ein gewisses formales Vorgehen mit entsprechenden Nachweisen und Auskünften, die durch den Antragsteller zu erbringen sind.

Zur Absicherung der wirtschaftlichen Situation verweist der Härtefonds auch auf weitere Unterstützungsmöglichkeiten durch staatliche oder private Institutionen, die vielen Betroffenen nicht hinreichend bekannt sind.

Für den Fall, dass Sie für sich selbst oder einen Angehörigen eine finanzielle Unterstützung aus dem Härtefonds der Deutschen Krebshilfe beantragen möchten, schlagen wir Ihnen vor, mit uns direkt Kontakt aufzunehmen. Hier die Kontaktdaten:

Postanschrift: Deutsche Krebshilfe e. V., Härtefonds, Buschstraße 32, 53113 Bonn.
Telefon: 02 28/7 29 90-94
E-Mail: haertefonds@krebshilfe.de

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Franz Kohlhuber
Leiter des Bereiches Förderprogramme

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