Vereinsziele. „Kindern eine Zukunft geben“, lautet das allgemein formulierte Motto von CHILD. Als Schwerpunkt der Tätigkeit ist auf der Homepage die Unterstützung von Kinderhilfsprojekten in Entwicklungsländern angegeben. „CHILD betreut unter anderem Projektpatenschaften zu verschiedenen Kinderheimen, fördert die medizinische Versorgung für Kinder und leistet zielgerichtete humanitäre Hilfe.“ Von missionarischen Zielen ist unter dem Punkt „Unsere Vision“ allerdings nichts zu lesen. Dabei besagt die von CharityWatch.de beim Vereinsregister angeforderte Satzung etwas ganz anderes. Als Grundlage für die Vereinsaktivitäten wird dort definiert: „Die Aussagen der Bibel werden in allem, was sie lehrt, als höchste und letzte Autorität angesehen.“ Für die Arbeit wird außerdem das Bekenntnis an Jesus Christus, den auferstandenen Herrn und Erretter der Menschheit vorgegeben.
Velberter Mission. Die Velberter Mission e.V. wird von zum Teil den gleichen Personen geführt. Der CHILD-Geschäftsführer Wolfgang Petersen ist gleichzeitig Leiter der Missionsverwaltung. Pastor Siegfried Bongartz und Pastor Helmut Dengel sind jeweils Vorstand bei beiden Organisationen. Deshalb hat CharityWatch.de auch die Finanzzahlen der Velberter Mission erbeten. Auch diese wurden trotz anfänglicher Zusage nicht zur Verfügung gestellt. Damit lässt sich nicht prüfen, welche finanziellen Zusammenhänge zwischen den beiden Vereinen bestehen. Dasselbe gilt für verschiedene Seniorenzentren im Großraum Heilbronn-Öhringen, die mit der Velberter Mission eine Zusammenarbeit pflegen und von Helmut Dengel geleitet werden.
CW-Meinung. Das Ziel „Kindern eine Zukunft zu geben“ von missionarischen Voraussetzungen in Form eines Glaubensbekenntnisses abhängig zu machen, muss einem Spender absolut offen vermittelt werden. Die abgemilderte Darstellung als christliche Vereinigung kann nämlich ebenso als selbstlose Nächstenliebe verstanden werden, die in diesem Fall nicht gegeben ist. Dazu kommen Verflechtungen zu anderen Organisationen. Sie rechtfertigen in Verbindung mit der Verweigerung, Finanzzahlen offen zu legen, keine Spende. Da erscheint der „Vertrauensschutz“ als Begründung für die Nichtherausgabe eines Jahresberichtes gleich in einem ganz anderen Licht.