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Für eine bessere Spendenkultur
5/2/2011 von Stefan Loipfinger
Archivtext

Verein zur Unterstützung von Mädchen in Not e. V.

Selbstverpflichtung wird nicht erfüllt

Logo des Vereins zur Unterstützung von Mädchen in Not e. V.

Eigentlich müsste die Frage nach einem Tätigkeitsbericht eine reine Formsache sein. Denn der Verein zur Unterstützung von Mädchen in Not hat sich als Mitglied des Deutschen Spendenrates dazu verpflichtet, einen den Anforderungen der Selbstverpflichtungserklärung entsprechenden Bericht „auf Wunsch an jedermann zu versenden“. Gelebt wird das allerdings nicht. Wie die mit dem Fundraising beauftragte Thekla Theresia Kulik nach Rücksprache mit dem Vorstand erklärte, ist der Verein nicht bereit gegenüber jedermann Auskünfte über die Verwendung der Spenden zu geben. Das wäre alles viel zu kompliziert und der Verein bei den zahlreichen Rückfragen überfordert.

Verein. 1988 wurde die Organisation gegründet, um „die Interessen von Mädchen und jungen Frauen zu vertreten, die von körperlicher, seelischer und/oder sexueller Gewalt betroffen sind und eine mädchenspezifische pädagogische Unterstützung benötigen“. Unter dem Namen „ZORA“ wird eine Anlauf- und Beratungsstelle für Mädchen und junge Frauen in Wiesbaden angeboten. Der Verein selbst ist Mitglied im Deutschen Paritätischen Wohlfahrtsverband (DPWV) und im Deutschen Spendenrat.

Spendenrat. Als Mitglied des Spendenrates hat sich der Verein zur Unterstützung von Mädchen in Not unter anderem dazu verpflichtet, ethische Grundsätze im Spendenwesen in Deutschland zu wahren und zu fördern sowie vor allem für Transparenz gegenüber den Spendenden und der interessierten Öffentlichkeit zu sorgen. Kern eines spätestens am 30. September des Folgejahres zu veröffentlichenden Berichts ist eine speziell gegliederte Aufstellung der Einnahmen und Ausgaben. Die seit 1999 existierenden „Leitlinien für die Buchhaltung spendensammelnder Organisaitonen des Deutschen Spendenrates“ sehen eine klare Trennung von Projektausgaben und anderen Verwaltungskosten vor. In einer so genannten Vier-Sparten-Rechnung ist jedem Interessiertem die Zusammensetzung der Ausgaben zu verdeutlichen.

DPWV. Werner Hesse vom Gesamtverband „Der Pritätische” hat ebenfalls in einem Statement klar Stellung zu Gunsten von Transparenz bezogen. In einem vierseitigen Schreiben an verschiedene Politiker hat er vor einer Überregulierung gewarnt aber gleichzeitig eine praktikable gesetzliche Regelung gefordert. Er spricht sich für eine Ausweitung der bestehenden Veröffentlichungspflichten für Kapitalgesellschaft auf Vereine und Stiftungen aus – zum Wohle der korrekt und verantwortungsbewusst handelnden Organisationen.

Stellungnahme. Eine Anfrage um Übersendung eines Berichts gemäß Selbstverpflichtungserklärung des Spendenrates wurde von der Ansprechpartnerin für Fundraising & Sponsoring, Thekla Theresia Kulik beantwortet. Nach Rücksprache mit dem Vorstand teilte diese mit, dass der Verein nicht bereit ist, über die Verwendung der Spendengelder öffentlich Auskunft zu erteilen. Es würde reichen, wenn der Verein dem Spendenrat, dem DPWV, der Stadt Wiesbaden als Zuschussgeberin und dem Finanzamt Rechenschaft ablege. Wie sich das mit der Selbstverpflichtungserklärung des Spendenrates vertrage, wollte sie nicht weiter ausführen. Schließlich würde es zu viel Arbeit machen, wenn zu viele Leute wegen der schwer verständlichen Zahlen über die Mittelverwendung Fragen stellen würden.

CW-Meinung. Eine Mitgliedschaft im Deutschen Spendenrat wird gerne als Qualitätskriterium verkauft. Dabei gibt es – anders als beim DZI-Spendensiegel – keine inhaltliche Prüfung, sondern ausschließlich eine Selbstverpflichtung zu Transparenz. Aber nicht einmal das hält der Verein zur Unterstützung von Mädchen in Not ein, obwohl er die Mitgliedschaft sehr wohl werblich einsetzt. Die Öffentlichkeit wird also gezielt getäuscht, was einen weiteren Verstoß gegen die Selbstverpflichtungserklärung darstellt. So lange der Verein mit der Mitgliedschaft im Spendenrat wirbt ohne die Selbstverpflichtung zu erfüllen, kann von Spenden nur abgeraten werden.