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Für eine bessere Spendenkultur

Organisation für Notleidende Kinder e.V. (ONK)

Sammlungsverbot bestätigt CW-Warnung

24.06.2010 • Heute hat die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion Trier ein Sammlungsverbot für den zweifelhaften Verein „Organisation für Notleidende Kinder e.V. (ONK)“ verkündet. Diese sofort verfügbare Verbotsverfügung untersagt dem Verein Spendensammlungen und das Einwerben von Fördermitgliedern in Rheinland-Pfalz: „Nach umfangreicher sammlungsrechtlicher Prüfung ist der ADD im Überprüfungszeitraum insgesamt keine angemessene Verwendung der Sammlungserträge für die in der Öffentlichkeit beworbenen Hilfsdienste nachgewiesen worden. Insbesondere die hohen Kosten für Werbung und Verwaltung sowie die mangelnde Bereitschaft eine satzungsgemäße Zuordnung der Kosten für die in der Schweiz und in Liechtenstein beauftragten Unternehmen vorzunehmen, führt zu erheblichen sammlungsrechtlichen Zweifeln an einer zweckentsprechenden Verwendung der Sammlungserträge.“ [mehr]

SOS Kinder direkt e.V.

Spendensammlungen nicht mehr erlaubt

18.06.2010 • Gestern gab die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion Trier (ADD) bekannt, dass der Koblenzer Verein SOS Kinder direkt keine Spenden mehr in Rheinland-Pfalz sammeln darf. Dazu hat sich der Verein verpflichtet, nachdem die Aufsichtsbehörde eine sammlungsrechtliche Überprüfung eingeleitet hatte. Die ADD bittet um sofortige Mitteilung, falls der Verein trotzdem in Rheinland-Pfalz Spendeneinzüge zum Beispiel durch Einzugsermächtigungen vornimmt oder an Informationsständen mittels Flyer zu Geldspenden aufruft. [mehr]

HFK Krebsallianz gGmbH

Staatsanwaltschaft prüft Spendenverwendung

07.05.2010 • Vor fast zwei Monaten hat die Staatsanwaltschaft Hausdurchsuchungen durchgeführt. Dabei geht es um den Verdacht der zweckwidrigen Verwendung von Spendengeldern, da ein Großteil der Einnahmen für Verwaltung und Werbung aufgewendet wurde. Der mit der Interessenvertretung von HFK Krebsallianz beauftragte Dr. Guido Plassmeier, Rechtsanwalt und Partner der Sozietät Schmitz Knoth, ist zuversichtlich, dass die staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen „in der Sache abgewendet werden können“. Doch was unabhängig von den Ermittlungen und deren strafrechtlich noch völlig offenen Ergebnisse schon heute fest steht, sind heftige moralische Vorwürfe an die Organisation. Denn das Geld der Spender fließt laut Jahresbericht 2008 nur zu Bruchteilen in Projekte. [mehr]

Förderverein Bundesdeutscher Hilfsdienste e.V.

Zweifel an einem Verdienstkreuzträger

05.05.2010 • Seit nun schon 25 Jahren ist der Förderverein Bundesdeutscher Hilfsdienste aktiv und kann mit einer langen Liste an unterstützten Vereinen und Institutionen sowohl im In- als auch im Ausland aufwarten. Der erste Vorstand des Vereins Fritz Kardolsky ist in der gleichen Funktion beim Kreisverband Marl des Deutschen Hilfsdienstes tätig. Für den Förderverein Bundesdeutscher Hilfsdienste hat die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) für Rheinland-Pfalz die Anwerbung von Fördermitgliedern untersagt hat. Begründung ist der ungenügende Nachweis der Verwendung von Spendengeldern. [mehr]

List-Image: abgemagerte HundeIn den aktiven Tierschutz fließt zu wenig Geld
Bild: Stefan Loipfinger

Bund deutscher Tierfreunde + Animal Friends International

Gerichtsbeschluss enthält interessante Details (mit Gegendarstellung)

14.04.2010 • Gegendarstellung des Bundes deutscher Tierfreunde e.V..

Martina Klein, Sigurd Tenbieg und Franz Wick sind die Vorstände vom Bund deutscher Tierfreunde e.V. (BdT) sowie von dem noch jungen Verein Animal Friends International e.V. (AFI). Da das Vermögen vom BdT im Falle der Vereinsauflösung seit der Satzungsänderung im Februar 2009 an AFI fällt, hat die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) aus Trier sammlungsrechtliche Zweifel geäußert. Das ist allerdings längst nicht das einzige interessante Detail, das aus einem Urteil des Verwaltungsgerichts Trier zu Gunsten des Landes Rheinland-Pfalz hervorgeht (Aktenzeichen: 1 K 536/09 TR). Wer das Urteil liest, versteht sehr gut, warum der Bund deutscher Tierfreunde weiterhin in diesem Bundesland keine Sammlungen durchführen darf. Nach Meinung von CharityWatch.de eigentlich ein Skandal, dass in den 15 anderen Bundesländern den Leuten weiter munter das Geld aus der Tasche gezogen werden darf. [mehr]

Kinderkrebsvorsorge e.V.

Massive Zweifel trotz namhaften Kuratoren

22.02.2010 • Durch eine kritische Anfrage ist CharityWatch.de vor gut einer Woche auf den Verein Kinderkrebsvorsorge e.V. aus Saarbrücken aufmerksam geworden. Das Antwortschreiben der Vorsitzenden Natalia Mironenko wurde auf einem ungewöhnlichen Briefformular verfasst. Neben der Unterschrift findet sich ein amtlich wirkender Siegelstempel und der rechte Rand ist voll mit Professoren, die im Kuratorium des Vereins sitzen. Doch dieser seriöse Anstrich täuscht. Seit dem 18. Februar 2010 warnt nun die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) aus Trier vor dem Verein und hat für Rheinland-Pfalz ein Sammlungsverbot erlassen. Vor dem Partnerverein Förderkreis Krebsvorsorge e.V. warnt die ADD schon länger. [mehr]

List-Image: Hand in HandInfozettel einer Kleidersammlung
Bild: ADD, Trier

Hand in Hand e.V.

Keine Trennung zwischen Wohltätigkeit und Gewerbeausübung

01.02.2010 • Wieder hat Deutschlands einzige Behörde, die die Verwendung von Spenden überprüft, ein Sammlungsverbot ausgesprochen. Laut ADD Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion Trier darf der Verein Hand in Hand aus Bad Berleburg keine Kleidersammlungen mehr in Rheinland-Pfalz durchführen. Die erschütternde Begründung der Behörde: „Im Rahmen einer sammlungsrechtlichen Überprüfung waren die Vorlagen des Vereins nicht geeignet, eine zweckentsprechende Verwendung der Sammlungserträge nachzuweisen und insbesondere eine klare Trennung zwischen ‚Wohltätigkeit’ und ‚Gewerbeausübung’ vorzunehmen.“ [mehr]

List-Image: StraßenträumerTitelbild der Obdachlosenzeitung
Foto: ADD, Trier

Straßenträumer e.V.

Verkaufsstopp für Obdachlosenzeitung

29.10.2009 • Im Februar 2008 untersagte die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion aus Trier (ADD) der Selbsthilfeorganisation Food for you e.V. den Verkauf verschiedener Obdachlosenzeitungen in Rheinland-Pfalz. Damals war der heute 67-jährige Gino Imbrogno Vorstandsvorsitzender. Einen Monat später, im März 2008, wurde der Verein Straßenträumer e.V. gegründet, ebenfalls mit Sitz in Darmstadt und mit Imbrogno als Vorstandsvorsitzenden. Zweck ist unter anderem der Verkauf von Obdachlosenzeitungen. Laut einer aktuellen Meldung des ADD ist dies nun auch Straßenträumer e.V. zumindest in Rheinland-Pfalz nicht mehr gestattet, ebenso wenig wie das Sammeln von Spenden. [mehr]

World Children’s Fund

Rosenkranz im Bettelbrief ist nur ein Warnsignal

09.07.2008 • Vermutlich soll ein schlechtes Gewissen produziert werden. World Children’s Fund Deutschland e.V. verschickt Bettelbriefe mit zweifelhaften Fotos und einem Rosenkranz. Im PS schreibt Joseph Lam: „Mit dem beiliegenden Rosenkranz bedanke ich mich schon heute für Ihre großzügige Hilfe. Bitte bedenken Sie: Es ist Ihre Spende, die unschuldige Kinder im Sudan vor einem qualvollen Hungertod rettet.“ Aber das ist längst nicht alles, weshalb von Spenden an den Verein dringend abzuraten ist. [mehr]

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