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Für eine bessere Spendenkultur

Organisation für Notleidende Kinder e.V. (ONK)

Sammlungsverbot bestätigt CW-Warnung

24.06.2010 • Heute hat die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion Trier ein Sammlungsverbot für den zweifelhaften Verein „Organisation für Notleidende Kinder e.V. (onk)“ verkündet. Diese sofort verfügbare Verbotsverfügung untersagt dem Verein Spendensammlungen und das Einwerben von Fördermitgliedern in Rheinland-Pfalz: „Nach umfangreicher sammlungsrechtlicher Prüfung ist der ADD im Überprüfungszeitraum insgesamt keine angemessene Verwendung der Sammlungserträge für die in der Öffentlichkeit beworbenen Hilfsdienste nachgewiesen worden. Insbesondere die hohen Kosten für Werbung und Verwaltung sowie die mangelnde Bereitschaft eine satzungsgemäße Zuordnung der Kosten für die in der Schweiz und in Liechtenstein beauftragten Unternehmen vorzunehmen, führt zu erheblichen sammlungsrechtlichen Zweifeln an einer zweckentsprechenden Verwendung der Sammlungserträge.“ [mehr]

List-Image: Logo KIN, DGTN uaDie Logos von vier zweifelhaften Vereinen

Vier Vereine im Kreuzfeuer

Verurteilung ist noch kein Neuanfang

04.02.2010 • Heidrun Sch. und ihr Sohn Carsten Sch. haben zusammen gewerbsmäßige Untreuevorwürfe in Millionenhöhe gestanden. Die geschädigten Vereine Kinder in Not e.V. und Deutsche Gesellschaft Tiere & Natur e.V. wurden 2002 bis 2004 um über fünf Millionen Euro gebracht. Beide Vereine sind immer noch aktiv und es bestehen bedenkliche Verbindungen zu zwei anderen Organisationen. Für fast 30.000 Mitglieder stellt sich deshalb die Frage, ob sich trotz Verurteilung zu einer Bewährungsstrafe wirklich etwas verändert hat? [mehr]

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