Sehr geehrte LeserInnen,
vermehrt wurden nun schon Leserbriefe durch die Anwältin von Patrashunde beanstandet. Nach §10 Telemediengesetz sind wir verpflichtet, nach Aufforderung entsprechende Änderungen vorzunehmen oder diese im Zweifel gerichtlich zu vertreten. Da wir aber einzelne Details oft nicht beurteilen können und erst Recherchen anstellen müssten, haben wir bisher die "Änderungswünsche" durch die Patrasanwältin berücksichtigt. Gerne können uns aber Leser auch Unterlagen zukommen lassen, damit wir weitere Recherchen beginnen können.
In einem Punkt sind wir nun aber den Löschungswünschen der Patrasanwältin nicht mehr nachgekommen. In einem Leserbrief ist von Zensur die Rede, was wir löschen sollen. Das werden wir aber nicht tun, weil es sich um eine Art der Zensur handelt. Wikipedia schreibt z.B. zu Zensur: "...unerwünschte beziehungsweise Gesetzen zuwiderlaufende Inhalte zu unterdrücken und auf diese Weise dafür zu sorgen, dass nur erwünschte Inhalte veröffentlicht oder ausgetauscht werden."
Übrigens haben wir der Anwältin von Patrashunde auch angeboten, dass Frau Düser uns zur Vermeidung eventuell anfallender unnötiger Anwaltskosten auch direkt Korrekturwünsche mitteilen kann. Sie macht aber davon keinen Gebrauch und lässt weiterhin die angeblichen Rechtsverstösse in Leserbriefen durch eine Anwältin mitteilen.
Wir bitten dafür um Verständnis, dass wir nicht jede Leserbriefäußerung gerichtlich vertreten können, da wir an der Vermeidung von Gerichtskosten ein großes Interesse haben.
Mit besten Grüßen
Stefan Loipfinger