Nach meiner Erfahrung wird an Grenzkontrollstellen sehr wohl geltendes Recht angewandt. Der Zoll sowie der Amtstierarzt kontrollieren reisende Tiere.
Die Reiseregelungen für Welpen unter drei Monaten wird allerdings Bundeseinheitlich! von der BUNDESTIERÄRZTEKAMMER E.V. anders als in Ihrem Bericht, dargestellt!
Auch verstehe ich nicht die Panikmache mit den genannten Seuchen. Welche Seuche wurde in den letzten Jahren von Hunden ausgelöst? Pferdeseuche?? Schweinegrippe?? Vogelseuche?? Rinderwahnsinn?? Gibt es auch was mit Hunden?? oder wofür sollen die Hunde hier her halten?? Pauschale Behauptungen sind zwar nicht "illegal" aber unseriös!
Mit Ihrem Gerede über "Illegalität" werden Menschen völlig verunsichert, die sich evtl. ihren eigenen Hund aus dem EU Ausland mitbringen würden. Wie sich das für jeden einzelnen darstellt sollte an dieser Stelle auch erklärt werden, denn es ist für den Einzelnen nicht verboten und auch nicht illegal.
Stellungnahme der Redaktion:
In der Artikelserie geht es ausdrücklich nur um Einfuhren von Tierschutzorganisationen. Hierfür gelten, wie ausführlich dargestellt, andere Regelungen als für den privaten Reiseverkehr. Aber auch für diesen gilt: Bei Unsicherheiten und Fragen wende man sich an das zuständige Veterinäramt.
Seuchen werden in dem Artikel nicht genannt. Eventuell irritiert hier der Begriff "Tierseuchenrecht". Dieses aber legt die verschiedenen Bestimmungen fest.
Mit freundlichen Grüßen
Karin Burger