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12/9/2010 von Karin Burger
Archivtext

Illegale Tierimporte (1)

Geltendes EU-Recht wird nicht angewandt

Tierimporte sind häufig illegal
Bild:©Michael Homann-Fotolia.com

Der Import von Tieren aus dem Ausland ist ein heiß umstrittenes Thema. Abseits aller Pro und Contras in der Diskussion unter Tierschützern hat der Gesetzgeber sowohl auf Bundes- sowie auf Europa-Ebene schon längst eindeutige Fakten geschaffen und gibt genaue Regelungen vor. Nur: In Deutschland wird dieses geltende Recht in einigen Bundesländern nicht angewandt. Abseits aller behördlichen und seuchenrechtlichen Kontrollen wird eine nicht bezifferbare Anzahl von Tieren, insbesondere Hunde, durch Tierschutzorganisationen in die Bundesrepublik eingeführt. Für die Bundesländer Sachsen, Saarland und Hamburg liegt CharityWatch.de das Eingeständnis der Nichtanwendung geltenden Rechts durch die zuständigen Ministerien schriftlich vor.

Leserbriefe  [zum Artikel]
  • 05.04.2011 00:04:30Aufgabe von Journalisten?
  • 03.04.2011 11:53:56Geltendes EU-Recht wird nicht angewandt, Rechtsrahmen, / Peter Kahr
  • 13.03.2011 23:48:03Geltendes EU-Recht wird nicht??? angewandt
  • 13.03.2011 21:42:25Geltendes EU-Recht wird nicht angewandt
  • 16.02.2011 12:04:29Mangelnde Sachkunde - setzen, liebe Redaktion von CharityWatch

    Sehr geehrte Frau Burger, ich unterstellen Ihnen hiermit selber mangelnde Sachkunde. Sie schreiben: "Allerdings ist der Nachweis der Sachkunde nach Paragraph 11 des Tierschutzgesetzes tatsächlich Voraussetzung für die Beantragung einer Registriernummer" Diese Aussage ist falsch und trägt nur zu einer weiteren Verunsicherung der betroffenen Tierschutzvereine bei. Ich schlage vor, dass Sie selber einmal einen entsprechenden Lehrgang besuchen und damit die Sachkunde nach dem Tierschutzgesetz §11 erwerben, damit zukünftig solche falschen Informationen nicht mehr von Ihnen verbreitet werden. Lassen Sie sich 6 Tage Sonderurlaub von Ihrem Chef Herrn Loipfinger genehmigen und besuchen nachfolgenden Lehrgang beim Landestierschutzverband NRW: gez. ein Beobachter

    Stellungnahme der Redaktion:
    Tatsächlich ist die Rechtsunsicherheit auch zu dieser Frage sehr groß. Die Komplexität des Themas zu diesem Teilaspekt überschreitet die Darstellungsmöglichkeiten in einer Stellungnahme zu einem Leserbrief. Tatsache ist, dass in von uns recherchierten Fällen die zuständigen Veterinärämter, z. B. das Veterinäramt Solingen, den Sachkundenachweis zur Voraussetzung für die Beantragung der Registriernummer gemacht hat. Andere Veterinärämter argumentieren hierbei mit dem Zusammenhang zur Gewerblichkeit. Richtig jedoch ist, dass es sich um zwei verschiedene Rechtsbereiche handelt. Da zu dieser Frage offensichtlich Klärungsbedarf besteht, werden wir das Thema im nächsten Artikel der Serie noch einmal aufgreifen und eine ausführliche Darstellung geben. Für Verunsicherung besteht jedoch kein Anlass. Einzig und allein ausschlaggebend sind immer die Anforderungen und Bedingungen der jeweils zuständigen Veterinärbehörde. Betroffene Tierschützer wenden sich bitte an diese!

    Mit freundlichen Grüßen
    Karin Burger

  • 15.02.2011 11:11:24Geltendes EU-Recht wird nicht angewandt
  • 11.12.2010 18:46:05Geltendes EU-Recht wird nicht angewandt
  • 11.12.2010 11:47:03Geltendes EU-Recht wird nicht angewandt