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2/4/2010 von Lion Schiner
Archivtext

Haftstrafen auf Bewährung

Über fünf Millionen Euro veruntreut

Nach nur einem Verhandlungstag wurde das Urteil gesprochen
Bild: Landgericht München I

Am 3. Februar wurde der Prozess gegen Heidrun Sch. und ihren Sohn Carsten Sch. vor der 5. Strafkammer des Landgerichts München eröffnet. Sie mussten sich einer Anklage wegen gewerbsmäßiger Untreue stellen. Die Staatsanwaltschaft beschuldigte das Mutter-Sohn-Gespann sich über einen Zeitraum von drei Jahren widerrechtlich um insgesamt über fünf Millionen Euro bereichert zu haben. Diese Summe ging von den Konten der Vereine Kinder in Not e.V. und Deutsche Gesellschaft Tiere und Natur e.V. in das Privatvermögen der Beschuldigten über. Die Beweisaufnahme der Staatsanwaltschaft München dauerte mehrere Jahre und für den Prozess wurden acht Termine anberaumt. Durch umfassende Geständnisse der beiden Angeklagten kam es jedoch schon am ersten Verhandlungstag zur Urteilsverkündung. Die Geständigkeit von Heidrun und Carsten Sch. wurde von der Staatsanwältin „hoch angesehen“ und so kam es zu einem Strafmaß, mit dem leider nur die Angeklagten höchst zufrieden sein können.

Vorgeschichte. Die zweifelhafte Karriere im Wohltätigkeitsbereich von Heidrun Sch. begann 1985. In diesem Jahr gründete sie den Verein Kinder in Not, welchen sie bis 1998 auch als erste Vorsitzende vertrat. Parallel dazu war sie Anfang der Neunziger zwei Jahre Vorstand des Deutsche Gesellschaft Tiere und Natur. Schon damals kam es zu Vorwürfen der Untreue, die 1991 zu einer Verurteilung führten. Aus diesem Ereignis scheint Heidrun Sch. gelernt zu haben. Sie zog sich aus der Vorstandschaft der Vereine zurück und lenkte sie aus dem Hintergrund. Dabei war ihr Sohn Carsten Sch., der mit der Buchhaltung der Organisationen beauftragt war, eine große Hilfe. Die Vorstände der Vereine hatte Heidrun Sch. offensichtlich komplett unter Kontrolle. Bereitwillig unterzeichneten sie Verträge, von denen vor allem die Familie Sch. profitierte.

Prozess. Die Verlesung der Anklageschrift dauerte fast zwei Stunden. Detailliert wurden von der Staatsanwaltschaft die Techniken beleuchtet, welcher sich Heidrun Sch. und ihr Sohn Carsten bedienten, um die Gelder der Vereine möglichst unauffällig in Privatvermögen umzuwandeln. Zentrale Bedeutung hatten hierbei die Firmen Atlantis und Ribana mit Sitz in der Schweiz und Lichtenstein. Als Geschäftsführerin dieser Unternehmen initiierte die Angeklagte Verträge mit den Vorsitzenden der Vereine Kinder in Not und Deutsche Gesellschaft Tiere und Natur. Den unangemessen hohen Vergütungen dieser Unternehmen stand laut Staatsanwaltschaft kein Nutzen gegenüber. Etwas weniger Mühe zur Verschleierung gab sich Carsten Sch., der direkt mit den genannten Vereinen Dienstleistungsverträge abschloss. Auf Grundlage dieser stellte er willkürliche Beträge in Rechnung, die entweder in keinem Verhältnis zur erbrachten Leistung standen, oder komplett ohne Gegenleistung blieben. Des Weiteren vermieteten sowohl Heidrun als auch Carsten Sch. unterschiedliche Grundstücke und Räumlichkeiten an die Organisationen. Dabei wurden Mieten berechnet, die meist weit über dem üblichen Preisniveau lagen. Einige der angemieteten Büroflächen und Grundstücke blieben von den Vereinen sogar komplett ungenutzt. Die traurige Bilanz dieser Aktivitäten: Nur zirka zehn Prozent der Einnahmen von Kinder in Not und Deutsche Gesellschaft Tiere und Natur wurden von 2002 bis 2004 entsprechend der eigentlichen Vereinszwecke verwendet. Vom Großteil des Restes wurde der sehr aufwändige Lebensstil der Familie Sch. finanziert. Möglich machten dies unwissende Vereinsmitglieder, die den zweifelhaften Organisationen gutgläubig ihr Geld anvertrauten.

Urteil. Nach einer kurzen Unterbrechung der Verhandlung verkündete der Richter eine Verständigung zwischen Verteidigung und Staatsanwaltschaft. Da die Angeklagten ein Geständnis ablegten, verhängte der Richter jeweils lediglich eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren auf Bewährung. Des Weiteren wurden ihnen insgesamt Geldstrafen in Höhe von rund 170.000 Euro auferlegt.

CW-Meinung. So manche Formulierung des Richters hinterlässt einen faden Beigeschmack und scheint den Grund für das überraschend milde Strafmaß zu offenbaren. So zeigte er sich überzeugt, dass durch die Geständnisse eine „enorm aufwändige Beweisaufnahme“ erspart wurde. Ihnen kommt eine „überragende Bedeutung“ zu. Die Staatsanwaltschaft und der Richter haben die Geständnisse sogar so hoch gewürdigt, dass trotz der gewerbsmäßigen Veruntreuung von mehr als fünf Millionen Euro den Angeklagten Heidrun und Carsten Sch. eine Inhaftierung erspart blieb. Auch die verhängte Geldstrafe ist in Relation zur Untreuesumme extrem gering ausgefallen.

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