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Für eine bessere Spendenkultur
2/9/2012 von Karin Burger
Archivtext

Hilfe für behinderte Menschen e. V. in Bochum

Spendeneinzüge trotz Sammlungsverbot

Rollstuhlfahrer benötigen oft Hilfe
Bild:©Robert Kneschke-Fotolia.com

Schon im März 2009 hatte die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) in Trier dem Verein Hilfe für behinderte Menschen mit Sitz in Bochum das Sammeln von Spenden in Rheinland-Pfalz verboten. Nach einer sammlungsrechtlichen Überprüfung durch die ADD wurde seinerzeit festgestellt, dass der Verein weder als gemeinnützig anerkannt ist noch über die erforderliche Sammlungserlaubnis verfügt. Auch war der Verein nicht bereit, über die Verwendung vereinnahmter Förderbeiträge umfassend Auskunft zu erteilen und die ADD als zuständige Sammlungsbehörde anzuerkennen. Dies führte zu einem landesweiten Sammlungsverbot für Rheinland-Pfalz.

Hartnäckigkeit. Aktuell sieht sich die ADD gezwungen, die Warnung vor diesem Verein zu wiederholen und noch einmal darauf hinzuweisen, dass der Verein aufgrund des bestandskräftigen Sammlungsverbots vom März 2009 keine Spendensammlungen in Rheinland-Pfalz durchführen und unter anderem auch keine Spendenbeiträge rheinland-pfälzischer Fördermitglieder abbuchen darf. Grund für die wiederholte Warnung sind der ADD zugeleitete Mitteilungen über unberechtigte Spendenabbuchungen, darunter auch Mehrfachabbuchungen, zuletzt in Herxheim und Ludwigshafen. Die Trierer Spendenschützer fordern Betroffene und ehemalige Fördermitglieder des Vereins in diesem Bundesland auf, ihre Kontoauszüge zu prüfen und gegebenenfalls Mitteilung an die ADD zu machen. Wegen dieser Verstöße wurden bereits Zwangsgelder festgesetzt. Alle außerhalb von Rheinland-Pfalz lebenden Bürger sind zwar durch das Sammlungsverbot nicht geschützt, sollten aber angesichts der Behördenmitteilung keine Zahlungen an den Verein leisten.