Persönlichkeitsrechte verletzt. Das Online-Spiel, in dem Nutzer vermittels Mausklick aktivierter Hühner dem Wiesenhof-Chef Paul-Heinz Wesjohann ins Gesicht koten konnten, muss nun auf Beschluss des Landgerichts Oldenburg aus dem Netz genommen werden. Das Gericht sieht neben der Beleidigung in dem Spiel eine persönliche Herabwürdigung und eine massive Verletzung der Persönlichkeitsrechte Wesjohanns. Für den Wiederholungsfall hat das Gericht hohe Strafen festgelegt: 250.000 Euro für den Fall der Zuwiderhandlung oder eine Ordnungshaft bis zu sechs Monaten.
Rechtsmittel eingelegt. Dr. Edmund Haferbeck, wissenschaftlicher Berater von PETA, bestätigt in einem Telefonat mit CW den Gerichtsbeschluss. Das Videospiel sei sofort aus dem Netz genommen worden. Eine Pressemitteilung zu diesem Vorgang gebe es im Moment nicht. Aber PETA habe gegen den Landgerichtsbeschluss Rechtsmittel eingelegt und er gehe davon aus, dass es im Januar 2012 zur mündlichen Verhandlung dieses Rechtsstreits kommen werde.
CW-Meinung. Die Offensichtlichkeit der Herabwürdigung, Beleidigung und Persönlichkeitsrechteverletzung der „Wiesenhof-Revenge“ erschließt sich den Verantwortlichen von PETA Deutschland e. V. auch nach diesem Landgerichtsbeschluss nicht. Diesen Schluss zumindest drängt das Einlegen von Rechtsmitteln auf. Für das Vorantreiben des Rechtsstreits vor dem Landgericht Oldenburg, das den Streitwert aufgrund der Bedeutung der Angelegenheit auf das Vierfache einer durchschnittlichen Persönlichkeitsrechteverletzung angesetzt haben soll, werden wohl Spendengelder verwendet werden.