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Für eine bessere Spendenkultur
11/7/2011 von Karin Burger
Archivtext

Dobermann Nothilfe e. V.

Tiertransport voller Widersprüche

Worum geht es eigentlich bei Tierimporten?
Bild: © xmasarox - Fotolia.com

Der Verein Dobermann Nothilfe e. V. hat einen Tätigkeitsschwerpunkt in Polen. Dabei werden Hunde aus dem polnischen Tierheim Mielec nach Deutschland gebracht. Doch polnische Tierfreunde sind längst nicht mehr begeistert von den deutschen Tierschützern. Mit offenen Briefen an den Bürgermeister, an das Tierheim Mielec, weitere Funktionsträger und die Presse versuchten die Polen, einen Transport des deutschen Vereins am 7. Oktober 2011 zu verhindern. Umsonst. Der Transport fand statt. Und das zuständige deutsche Veterinäramt, von CharityWatch.de rechtzeitig verständigt und um eine Kontrolle gebeten, hat den Transport „bedauerlicherweise nicht angetroffen“. Dabei gibt es zu diesem jede Menge Widersprüche. Und der Verein selbst beantwortet keine Fragen.

Unklarer Hundeverbleib. Immer mehr Tierfreunde im Ausland fragen sich ernsthaft, wo denn all die Schützlinge bleiben, die Legionen deutscher Tierschutzorganisationen jährlich aus dem europäischen und außereuropäischen Ausland nach Deutschland verbringen. Immer wieder wird dabei auch der Verdacht geäußert, die Tiere oder ein Teil derer landeten in Versuchslabors. Wenn Tierschutzorganisationen die ausländischen Tierfreunde nicht von der Seriosität ihrer Arbeit überzeugen können, kommt es in jüngster Zeit zunehmend zu Protesten. CharityWatch.de berichtete von solchen Fällen in Italien und Spanien. Auch dem Verein Dobermann Nothilfe e. V. ist es nicht gelungen, die polnischen Hundefreunde zu überzeugen. Deshalb wandten sich diese im September 2011 in einem offenen Brief an den Bürgermeister von Mielec, den zuständigen Amtstierarzt sowie den obersten Veterinär in Polen mit der Bitte, den Transport Anfang Oktober zu verhindern.

Früher Kontakt. Durch die polnischen Tierschützer informiert, hatte sich CharityWatch.de frühzeitig an das zuständige deutsche Veterinäramt in Altenkirchen gewandt. Die Kommunikation mit den Beamten dort gestaltete sich von Anfang an sehr schwierig und schleppend. Zu einem Telefongespräch war die Veterinärin zunächst nicht bereit. Die Presseantwort vom 19. Oktober 2011 der Pressestelle berichtet in einem langen Absatz von der Arbeit des Vereins und gibt dabei auch fachfremde Informationen wie den Hinweis auf die Gemeinnützigkeit. Zur Verbleibfrage erklärt das Veterinäramt Altenkirchen, dass die Hunde „unverzüglich in Privathände oder Pflegestellen verbracht werden“. Woher die Beamten das wissen, bleibt unklar. Und dieses behördlicherseits behauptete „unverzüglich“ verträgt sich auch schwer mit der Tatsache, dass der Verein mit Stand am 31. Oktober 2011 bei Tiervermittlung.de 135 Hunde anbietet.

Nicht plausibel. Die vorgeschriebenen Traces-Meldungen zu Tiertransporten enthalten alle wichtigen Angaben. Dazu gehört auch die gesamte Route mit allen angefahrenen Zwischenstationen sowie der Zieladresse. Einmalig und eine besondere Chance hinsichtlich des Transports vom 7. Oktober 2011 war die durch CW ermöglichte Vorlage einer vollständigen Liste aller transportierten Hunde, teilweise inklusive der Mikrochipnummer, an das Veterinäramt Altenkirchen. Da der Verein Dobermann Nothilfe für diese Art der Tierschutzarbeit auch laufend Spenden einwirbt und sich in Polen massive Proteste regen, besteht ein gesteigertes öffentliches Interesse daran festzustellen, ob die durchgeführten Transporte auch mit den Traces-Meldungen übereinstimmen. Die Tatsache, dass das zuständige Veterinäramt diese Öffentlichkeit mit dem einzigen Satz abspeist, rangiert auf einer Skala zwischen unverständlich und skandalös: „Bei der am 08.10.2011 hiesigerseits durchgeführten unangemeldeten Vor-Ort-Kontrolle wurde der Transport in Mudersbach bedauerlicherweise nicht angetroffen.“

Schlimme Bilder. Was der Öffentlichkeit an Bildern zu diesem Transport vorliegt, gewichtet die Reaktionen der deutschen Behörden in Richtung Skandal. Durch die große Aufmerksamkeit in Polen berichtete die dortige Zeitung über den Transport am 7. Oktober. Dabei wurde eine ganze Reihe von Bildern veröffentlicht, die tierschutzwidrige Zustände vermuten lassen: Der Transport erfolgte nach diesen Bildern mit einem oder mehreren Leihfahrzeugen. Die Transporter waren danach vom Boden bis zur Decke mit Vario-Kennel vollgeladen. Der erforderliche frei zu lassende Mittelgang fehlte offenbar. Dies wäre aber notwendig, damit sich ein Fahrer unterwegs vom Befinden der Hunde im hinteren Teil der Fahrzeuge überzeugen kann.

Nicht Belade-Endzustand. CharityWatch.de legte entsprechende Bilder sowohl dem Veterinäramt Altenkirchen wie dem Verbraucherschutzministerium Rheinland-Pfalz vor. Vom Ministerium selbst gab es überhaupt keine Reaktion. Und die Veterinärbehörde konterte mit einem einzigen neuen Bild, das völlig andere Zustände zeigt: Ein nur mäßig beladener Transporter, teilweise Gitterkäfige und ein begehbarer Mittelgang zur Kontrolle. Dazu teilt die Behörde mit, die in den polnischen Zeitungen veröffentlichten Bilder zeigten „eine Situation während des Be- und Umladens, nicht jedoch den – amtstierärztlich überprüften, protokollierten und abgefertigten – Beladeendzustand (s. Foto)“.

Nicht-amtlicher Beweis. Das obige Zitat aus der Presseantwort des Veterinäramts Altenkirchen mit der Verknüpfung des Hinweises auf die amtstierärztliche Kontrolle mit dem Klammerausdruck „(s. Foto)“ legt die Interpretation nahe, dass dieses Foto ebenfalls aus behördlichen Quellen stammt. Schließlich wird es ja auch von den deutschen Veterinären als Beleg für einen vorschriftsgemäßen Transport vorgelegt. Erst als CharityWatch.de zur Klärung der Bildrechte noch einmal schriftlich bei der Behörde nachfragte, räumten diese ein, das Bild stamme von dem Verein Dobermann Nothilfe selbst. In der ursprünglichen schriftlichen Presseauskunft wurde dieser Urheber des Bildes aber mit keinem Wort erwähnt. Und es ist befremdlich, wenn das deutsche Veterinäramt die Beweiskraft der in Polen veröffentlichten Bilder durch die Vorlage eines einzigen Bildes entkräften will, das noch dazu der Verein selbst angefertigt hat.

Widersprüche bleiben. Auf dem von der Dobermann Nothilfe vorgelegten Bild ist nur ein Fahrzeug zu erkennen. Den Einsatz mehrerer Fahrzeuge zeigen allerdings die Zeitungsbilder. Leihfahrzeuge jedoch schließt die EU-Verordnung 1/2005 für lange Transporte über acht Stunden aus. Diesen Widerspruch kann oder will auch das deutsche Veterinäramt nicht erklären. Der oberste polnische Veterinär, per Presseanfrage um Stellungnahme gebeten, hat nicht geantwortet.

Transportwunder. Auch eine weitere Frage bleibt ungeklärt: Nach Auskunft des deutschen Veterinäramts seien für den Transport von 67 Hunden insgesamt drei Fahrzeuge zum Einsatz gekommen. Das vom Verein Dobermann Nothilfe vorgelegte Bilddokument zeigt eine Beladedichte mit etwa 12 oder 14 Hunden. Bei drei Fahrzeugen ähnlicher Größe hätten damit ungefähr 45 Hunde vorschriftsmäßig transportiert werden können. Das Veterinäramt Altenkirchen bestätigt aber schriftlich, dass 67 Hunde auf dem Transport waren. Auch auf diesen Widerspruch weiß die deutsche Amtstierärztin nichts zu entgegnen. Die mangelnde Plausibilität des Vorgangs, warum die Fahrzeuge angeblich erst vorschriftswidrig beladen und zu Negativpublicityzwecken fotografiert, um dann anschließend wieder entladen und schlussendlich neuerlich - und dieses Mal korrekt - beladen zu werden, kann sie nicht auflösen. Und der Verein Dobermann Nothilfe e. V. schweigt zu allem.

Genehmigungen vorliegend. Immerhin bestätigt die deutsche Behörde, dass der Verein im Besitz der erforderlichen tierseuchen- und tierschutzrechtlichen Genehmigungen sei. Weiter heißt es: „Verstöße gegen die einschlägigen Bestimmungen wurden in der Vergangenheit weder aufgrund unserer eigenen Feststellungen noch diesbezüglicher Mitteilungen, Anzeigen oder dergleichen von dritter Seite festgestellt“. Die Kontrolle am 7. Oktober sei nicht erfolgt. Ob, wann und wie oft andere Transportkontrollen durch die Behörde durchgeführt wurden, ist nicht zu erfahren. Und für den einzigen dokumentierten Fall kann das Veterinäramt vorliegende Widersprüche nicht aufklären.

Autovermieter unwissend. CharityWatch.de hatte auch die Autovermietung Hertz um eine Stellungnahme gebeten. Der Vermieter weist darauf hin, „von diesem Sachverhalt keine Kenntnis“ gehabt zu haben. Mit „diesem Sachverhalt“ bezieht sich der Vermieter auf die Tatsache, dass solche Tiertransporte über diese Strecken nur mit von der Veterinärbehörde zugelassenen Fahrzeugen durchgeführt werden dürfen. Hertz weist darauf hin: „In unseren Mietbedingungen verbieten wir selbstverständlich eine illegale Nutzung unserer Fahrzeuge“. Des Weiteren informiert der Autovermieter darüber, dass das Fahrzeug nicht direkt über den Verein angemietet worden sei.

Keine Antworten. An vielen Stellen der Homepage des Vereins Dobermann Nothilfe e. V. wird um Geld-, Sachspenden, um Mithilfe und Unterstützung, Patenschaften etc. geworben. Aber Fragen beantwortet der Verein um die Vorsitzende Simone Hammer-Lippert nicht. Ein Katalog mit 24 Fragen zu dem Transport vom 7. Oktober sowie zu anderen Phänomen blieb unbeantwortet. Mehrere Versuche telefonischer Nachfrage waren ebenso erfolglos.

Fördermitglieder. Frageanlässe gibt es bei diesem Verein viele: Warum wird der Auslandstierschutz in der Satzung nicht als Tätigkeit erwähnt? Gemäß Satzung wird zwischen Förder- und Vollmitgliedern unterschieden. Da ist die Frage interessant, wie viele Voll- und wie viele Fördermitglieder dieser Verein hat. Der Vorstand besteht gemäß Satzung nur aus zwei Personen. Aber der Vereinshomepage sind keine Angaben darüber zu entnehmen, wer das Amt des zweiten Vorsitzenden innehat. Nur von Insidern ist zu erfahren, dass diese Funktion angeblich der Sohn der ersten Vorsitzenden ausübt. Das Amt der Schriftführerin habe nach dieser unbestätigten Quelle die Schwiegertochter inne. Der Verein leistet sich darüber hinaus eine Geschäftsführerin. Bezieht diese für ihre Tätigkeit ein Gehalt? Wie hoch ist dieses?

Keine Infos. Auch zu den Vertragsmodalitäten erfährt ein potenzieller Interessent auf der Homepage des Vereins kaum etwas. Wie sehen die Pflegeverträge aus? Wie ist das Eigentumsrecht in den Abgabeverträgen festgeschrieben? Welche Schutzgebühren werden erhoben? Warum holt der Verein aus Polen 67 weitere Hunde, wenn er vor dem Transport allein auf dem Vermittlungsportal Tiervermittlung.de schon weit über 100 Hunde im Angebot stehen hatte? Wann, wie oft und mit welchem Ergebnis hat das Veterinäramt Transporte dieses Vereins kontrolliert? Wie viele Hunde haben diese Tierschützer bisher dieses, wie viele letztes Jahr aus dem Ausland nach Deutschland verbracht? All diese Fragen jedoch bleiben unbeantwortet, denn der Verein gibt keine Auskunft.

CW-Meinung. Der Verein Dobermann Nothilfe e. V. platziert sich mit seinem intransparenten Verhalten und den von ihm nicht aufgeklärten Widersprüchen zum Transport Anfang Oktober 2011 selbst auf der CW-Warnliste. Ergänzende Merkmale wie die zwar legale, der ursprünglichen Absicht des Vereinsrechts jedoch widerstreitende Fördermitgliedschaft und die nicht zu verifizierenden Personalien im Vorstand runden das Bild ab.
Der eigentliche Skandal jedoch liegt bei den Veterinärbehörden dies- und jenseits der Grenze. Wie kann der polnische Amtstierarzt einen Transport mit zumindest einem Leihfahrzeug gestatten, wenn dies nach geltendem Recht ausgeschlossen wird? Woher kommt das eine - und damit auch nur ein Fahrzeug von dreien dokumentierende Bild -, wenn in den polnischen Zeitungen ganz andere Aufnahmen und Zustände zu sehen waren? Die Sympathien des Veterinäramts Altenkirchen liegen unverhohlen bei den Tierschützern. Eine detaillierte, acht Punkte umfassende Presseanfrage wird nur summarisch beantwortet. Dafür textet die Auskunft in einem langen Absatz in einer Art und Weise über den Verein, wie dies sonst nur im werblichen Kontext zu erwarten wäre. Dabei gibt das Veterinäramt auch noch fachfremde Auskünfte wie die zur Gemeinnützigkeit. Die bestens vorbereitete Chance zu einer effektiven Transportkontrolle und möglicherweise auch Überprüfung der Impftiter wurde ohne Angabe von überzeugenden Erklärungen vertan. An der Aufklärung der für den vorliegenden Fall gegebenen Widersprüche zeigt sich weder die Behörde noch das Ministerium interessiert.

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