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Für eine bessere Spendenkultur
10/17/2011 von Karin Burger
Archivtext

Illegale Tierimporte (7)

Protest spanischer Tierschützer gegen den Tierexodus

Tierschutzhund in Spanien
Bild: Petra Stauß

Der Protest von Tierfreunden und Tierschützern im europäischen Ausland gegen das Tun und Treiben deutscher Tierschutzorganisationen und den massenhaften Export von Hunden und Katzen wird immer heftiger. CharityWatch.de hatte schon über die Gegenwehr der italienischen Tierfreunde berichtet. Erst vor wenigen Wochen hatten in Polen Hundefreunde versucht, einen weiteren Abtransport ihrer Hunde durch die Dobermann Nothilfe e. V. zu verhindern. Vergeblich. Nun wird eine Petition spanischer Tierschützer an das EU-Parlament bekannt. Hierzu liegt seit Juli 2011 die Antwort der EU-Kommission vor.

Rechtswidrige Ausfuhren. Die Spanierin Rosa Letamendia Perez de San Román hatte im Namen der Sociedad Protectora de Animales y Plantes de Alava Vicky Moore 2010 die Petition eingereicht. Darin verwies sie auf die große Anzahl herrenloser Hunde und Katzen, die ohne jegliche Kontrolle aus Spanien in andere EU-Mitgliedstaaten ausgeführt werden, wo sie eine unsichere Zukunft erwarte. Die Petition erstreckte sich sowohl auf die nichtgewerbliche wie die gewerbliche Verbringung von Tieren. Dabei kritisierten die Petenten auch die spanischen Behörden, die angeblich Rechtsvorschriften der Union für die Ausfuhr herrenloser Hunde und Katzen nicht durchsetzen. Vielmehr handelten die spanischen Behörden, so die Petition weiter, im stillschweigenden Einverständnis mit (ausländischen) Tierschutzorganisationen und ließen die Tiere entweder einschläfern oder in erheblicher Zahl zur Adoption in andere Mitgliedsstaaten verschicken.

Keine Kontrolle. Die spanischen Tierschützer argumentieren in der Petition analog zu den Fakten: Die Tiere unterlägen beim Verlassen des Herkunftslandes keinerlei Kontrolle. Die EU-Normen für den Transport würden regelmäßig verletzt. Die Bestimmungsmitgliedstaaten würden über die Verbringung dieser Tiere nicht informiert.

Rückverweis nach Spanien. In der Antwort der EU-Kommission werden nahezu alle Kritikpunkte der Petition in die Zuständigkeit Spaniens zurückverwiesen. Hinsichtlich des Aussetzens von Hunde und Katzen und der Populationskontrollen herrenloser Hunde könne die angeblich mangelnde Durchsetzung von Tierschutzrechtsvorschriften kein Verstoß gegen das Unionsrecht sein. Für die exportierten Tiere bekräftigt die Kommission die Verbindlichkeit der EU-Verordnung 1/2005 über den Schutz von Tieren beim Transport. Auch beruft sie sich auf das computergestützte Meldesystem Traces.

Illegalität thematisieren. Zum Kernthema der Petition, das auch im Zentrum der CW-Artikelserie “Illegale Tierimporte” steht, teilt der Petitionsausschuss seinen Mitgliedern mit: “Was die mutmaßliche systematische Missachtung von Unionsrechtsvorschriften für die Verbringung von Heimtieren – zu gewerblichen oder zu anderen Zwecken – über die Grenzen der Mitgliedsstaaten hinweg betrifft, so wird die Kommission diese Frage bei den zuständigen spanischen Behörden gerne zur Sprache bringen, sobald die Petentin Anscheinsbeweise zur Stützung dieser Behauptung vorlegen wird.” (Europäisches Parlament, Petitionsausschuss, Mitteilung an die Mitglieder vom 18. Juli 2011 zur Petition 16113/2010)

CW-Meinung. Das Einfordern von “Anscheinsbeweisen” von den spanischen Tierschützern erinnert an das Dilemma des Hauptmanns von Köpenick. Um illegale Transporte zu kontrollieren und deren Existenz zu beweisen, brauchen die Tierschützer genau die Behörden, die in diesem Bereich nicht ihre Pflicht tun. Der Verdacht des einvernehmlichen Zusammenwirkens von Behörden im Ausland mit den überwiegend deutschen Tierschutzorganisationen wird von Kritikern immer wieder vorgetragen. Wenn jedoch in Einzelfällen Versäumnisse oder Unregelmäßigkeit der Behörden im Ausland nachweisbar sind, scheitert deren Aufklärung und Verfolgung wieder an den nationalen Grenzen. Um dieses Dilemma aufzulösen, wäre die Einrichtung einer entsprechenden Kommission auf EU-Ebene hilfreich. Dieser könnten alle Fälle illegaler Tierschützertransporte zur Bearbeitung und Klärung zugeleitet werden. Der Todestransport von Karlsruhe am 22. Juni 2011 mit amtlich festgestellten neun toten Hunden und Katzen etwa böte sich zur Aufklärung an; und zwar nicht nur zur juristischen auf nationaler Ebene, wie sie derzeit in Deutschland erfolgt, sondern auch im Hinblick auf die spanischen Behörden.
Ganz unabhängig davon dokumentiert die Petition, dass der Widerstand im von deutschen Tierschützern zwangsmissionierten europäischen Ausland wächst. Und dieser Widerstand widerlegt zuvorderst das Hauptargument der deutschen Tierschützer: Dass es keine Lösungen in den Ländern selbst gäbe und deshalb der endlose Export die einzige Rettung für die Tiere sei. Eine in Spanien arbeitende Schweizer Tierschützerin teilte jüngst der Redaktion mit, dass ihre Organisation 90 Prozent der Tiere in Spanien selbst, also an spanische Tierhalter vermittelt.
Angesichts des wachsenden Widerstands sollten sich Spender fragen, ob sie mit ihrem Geld den reinen Export von Tieren ohne nachweisbare Veränderungswirkung auf das Tierelend vor Ort unterstützen wollen.