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7/26/2011 von Karin Burger
Archivtext

Tasso e. V.

Transport kranker Tiere lobenswert?

Das Logo des Tasso e.V.

In einer aktuellen Pressemitteilung vom 21. Juli 2011 will die Tierschutzorganisation Tasso e. V. über Flugpatenschaften informieren. Sie warnt: „Kriminelle nutzen die Hilfsbereitschaft von Urlaubern zum Hundeschmuggel“. Tasso beschreibt die Arbeit der Tierschützer in Süd- und Südosteuropa wie folgt: „Sehr viele Tierschützer engagieren sich gegen das Elend von Straßenhunden in Süd- und Südosteuropa. Dazu gehört nicht nur die aktive Hilfe vor Ort, sondern auch der Transport der üblicherweise schwachen oder kranken Tiere nach Deutschland.“ Der Leiter der Tierschutzorganisation Tasso e. V., Philipp McCreight wird anschließend damit zitiert, dass er diese Initiativen als „lobens- und unterstützenswert“ bezeichnet.

EU-Verordnung. Welche Tiere unter welchen Bedingungen in Europa wie transportiert werden dürfen, das regelt unter anderem die EU-Verordnung 1/2005. Im Kapitel 1 Transportfähigkeit heißt es dort ausdrücklich: „Verletzte Tiere und Tiere mit physiologischen Schwächen oder pathologischen Zuständen gelten als nicht transportfähig.“ Der Begriff „pathologische Zustände“ bedeutet Krankheit; der Begriff „physiologische Schwächen“ erfasst schwache Tiere. In die Umgangssprache übersetzt schreibt die Verordnung ausdrücklich vor, dass schwache und kranke Tiere nicht transportiert werden dürfen. Ganz abgesehen von diesen EU-Vorschriften dürfen ohnehin nur Tiere mit einem gültigen Impfstatus importiert werden. Weder kranke noch schwache Tiere aber sind impffähig.

Gesetzesverstöße. Die verschiedenen Transportskandale von so genannten Tierschutzorganisationen in der jüngeren Vergangenheit haben immer wieder belegt, dass kranke, verletzte, frisch operierte oder zu junge Tiere sowohl auf dem Land- wie auf dem Luftweg von Tierschützern nach Deutschland eingeführt wurden. Spektakulär ist dabei ein Fall im Juni, bei dem eine Katze mit offenem Bauch von Tierschützern auf eine 9.000 Kilometer lange Flugreise geschickt wurde.

CW-Meinung. Die Tierschutzorganisation Tasso e. V. lobt in der aktuellen Pressemitteilung, was der Gesetzgeber ausdrücklich verbietet: Den Transport und die Einfuhr von kranken und schwachen Tieren nach Deutschland. Solche Einfuhren verstoßen gleichermaßen gegen Tierseuchenrecht wie gegen das Tierschutzgesetz. Es ist mehr als eine unter Tierschützern weit verbreitete Unart, entgegen der gesetzlichen Bestimmungen nicht transportfähige Tiere auf weite und anstrengende Reisen zu schicken, die häufig über tausende von Kilometern führen. Überdies eröffnet die Tasso-Presseinformation Interpretationsspielraum zu dem Begriff „Kriminelle“. So genannte und sehr häufig illegal durchgeführte Flugpatenschaften sind ein Instrument, das bisher überwiegend von Tierschutzorganisationen ge- beziehungsweise missbraucht wird. Flugpatenschaften sind nur dann legal, wenn sie über TRACES gemeldet werden und der „Flugpate“ eine entsprechende TRACES-Bescheinigung mit sich führt.

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