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Für eine bessere Spendenkultur
10/28/2010 von Stefan Loipfinger
Archivtext

Kinder-Kranken-Hilfe e.V.

Kleidersammlungen trotz Verbot

Logo des Vereins
Bild: Kinder-Kranken-Hilfe e.V.

Trotz Sammlungsverbot hat der Verein „Kinder-Kranken-Hilfe - Die vergessenen Kinder eines Krieges“ aus dem Niedersächsischen Sehlem angeblich Kleidersammlungen in Rheinland-Pfalz durchgeführt. Das teilte heute die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion aus Trier mit. Das ursprüngliche Sammlungsverbot wurde ausgesprochen, weil erforderliche Auskünfte zur Prüfung der Spendenverwendung nicht mitgeteilt wurde. Für Franz Partheimüller, er bezeichnet sich als Bevollmächtigter des Vereins, handelt es sich um ein Missverständnis. Die Unterlagen für die letzten Jahre sind aufgrund einer Krankheit des Steuerberaters noch nicht fertig. Die Strafe in Höhe von rund 160 Euro in Zusammenhang mit dem Sammlungsverbot hat der Verein bezahlt. Und die nun erneut durchgeführten Kleidersammlungen müssen auf geklaute Sammelbehälter zurück zu führen sein. So etwas passiert leider häufiger, wie der Altkleidersammler Omar Omari auf Nachfrage ebenfalls bestätigte.

CW-Meinung. Unabhängig von den tatsächlichen Gegebenheiten um das Sammlungsverbot und den Verstoß dagegen, bleibt ein massiver Makel. Die Kleidersammlungen werden - wie bei vielen Anderen - durch einen gewerblichen Sammler durchgeführt und ein Verein stellt seinen Namen dafür zur Verfügung. Der Spender denkt also, die Kleidung kommt kranken Kindern zu Gute, was aber nicht stimmt. Omar Omari verwertet die Gegenstände kommerziell und spendet pauschal 200 Euro pro Monat an den Verein – egal wie viel gesammelt wird. Partheimüller betont zwar, dass dieses Geld auch dafür verwendet wird, dass der Verein selbst Sachspenden sammeln kann und diese dann nach Afrika transportiert. Für den Hauptteil der Kleiderspender dürfte das aber nur ein schwacher Trost sein.