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Für eine bessere Spendenkultur
4/14/2010 von Stefan Loipfinger
Archivtext

Bund deutscher Tierfreunde + Animal Friends International

Gerichtsbeschluss enthält interessante Details

In den aktiven Tierschutz fließt zu wenig Geld
Bild: Stefan Loipfinger

Martina Klein, Sigurd Tenbieg und Franz Wick sind die Vorstände vom Bund deutscher Tierfreunde e.V. (BdT) sowie von dem noch jungen Verein Animal Friends International e.V. (AFI). Da das Vermögen vom BdT im Falle der Vereinsauflösung seit der Satzungsänderung im Februar 2009 an AFI fällt, hat die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) aus Trier sammlungsrechtliche Zweifel geäußert. Das ist allerdings längst nicht das einzige interessante Detail, das aus einem Urteil des Verwaltungsgerichts Trier zu Gunsten des Landes Rheinland-Pfalz hervorgeht (Aktenzeichen: 1 K 536/09 TR). Wer das Urteil liest, versteht sehr gut, warum der Bund deutscher Tierfreunde weiterhin in diesem Bundesland keine Sammlungen durchführen darf. Nach Meinung von CharityWatch.de eigentlich ein Skandal, dass in den 15 anderen Bundesländern den Leuten weiter munter das Geld aus der Tasche gezogen werden darf.

Mitgliederrechte. Ein von der Trierer Aufsichtsbehörde ADD kritisierter und bei Gericht vorgetragener Aspekt findet sich in dem Verhältnis von 40.000 fördernden Mitgliedern ohne Mitspracherechte und den nur zehn ordentlichen Mitgliedern. Das Gericht schrieb in seinem Urteil: „Aus Sicht des Spenders [...] ist beanstandenswert [...] dass mehr als ein Drittel der im Jahr 2007 eingenommenen Spenden an die Firma Dialog Direkt Marketing GmbH (DDM) geflossen sind, die maßgeblich von – früheren – (Gründungs-)Mitgliedern des Klägers getragen wird.“ Mit Kläger meinte das Gericht den BdT und das „früheren“ bezog sich auf die Kündigung von deren Mitgliedschaft: „Dass diese aus – möglicherweise – verfahrenstechnischen Gründen zwischenzeitlich aus dem Verein ausgetreten sind, ist nicht von ausschlaggebender Bedeutung.“ Deshalb sprach das Gericht von einem erheblichen Missbrauchspotenzial. Die Finanzstruktur der DDM wurde gegenüber dem Gericht „zu keinem Zeitpunkt hinreichend erläutert.“

Abgrenzungsfragen. Ein zentraler Punkt in den vom Gericht aufgeführten Entscheidungsgründen ist die fehlende „klare Trennung zwischen Öffentlichkeitsarbeit einerseits und Mitgliederwerbung andererseits“. Das Gericht zitiert Feststellungen von Behörden, wonach sich „befragte Passanten auf der Straße weniger informiert als vielmehr zu einer Mitgliedschaft oder Spende aufgefordert beziehungsweise gedrängt fühlten“. Laut der Richter wäre eine glaubwürdige Abgrenzung dann gegeben, wenn unterschiedliche Unternehmen beauftragt werden würden oder die Wahrnehmung von Aufgaben durch eigenes Personal erfolgt: „Die derzeitige Konstruktion ermöglicht es förmlich willkürlich zweckwidrige oder gar missbräuchliche Verschiebungen zwischen den in Rede stehenden Ausgabenpositionen vorzunehmen und hierdurch in umgekehrter Richtung die Zweckerfüllungsquote des Klägers [Anmerkung der Redaktion: BdT] in durchaus erheblichem Umfang zu bestimmen und damit zu manipulieren.“

Finanzzahlen. Basis für das kürzlich gefällte Urteil waren die Finanzzahlen des Jahres 2007. Für die Folgejahre wurden dem Gericht „keine belastbaren Zahlen“ vorgelegt. Die Richter schrieben im Urteil: „Dass sich zwischenzeitlich für die hier zu treffende Entscheidung im Zahlenwerk rechtlich relevante Verschiebungen ergeben hätten, hat der Kläger nicht substantiiert vorgetragen.“ Folglich muss wohl davon ausgegangen werden, dass in den aktiven Tierschutz 2008 und vermutlich auch 2009 nicht wesentlich mehr Geld geflossen ist. Das untermauert zudem die Bitte von CharityWatch.de um Übersendung aktuellerer Finanzzahlen, dem der Bund deutscher Tierfreunde nicht nachgekommen ist.

Adressidentität. Überraschend im Urteil war der Hinweis auf die Adressidentität zwischen dem Sitz der Dialog Direkt Marketing GmbH und der BdT-Vorsitzenden Martina Klein. Schon vor gut einem Jahr kritisierte dies CharityWatch.de und damals hat Martina Klein auf Nachfrage erklärt, dass dies Zufall wäre und sie ohnehin umziehen will. Auch die DDM-Geschäftsführerin Erika Lermer bestätigte damals den geplanten Umzug, der aber zumindest bis heute nicht stattgefunden hat. Laut zuständigem Einwohnermeldeamt ist Martina Klein immer noch in Alpen gemeldet.

AFI. Der Anfang 2008 beim Amtsgericht Geldern ins Vereinsregister eingetragene Animal Friends International e.V. (AFI) wird in den bei Gericht vorgetragenen Argumenten der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion ebenfalls erwähnt, da der Bund deutscher Tierfreunde diesen nach einer Satzungsänderung im Auflösungsfall als begünstigten Verein festgelegt hat. Dies ist von besonderer Bedeutung, da der BdT schon seit längerem eine hohe Rücklage bildet, um ein Tierheimgelände in Kamp-Lintfort zu kaufen und die Vorstände Klein, Tenbieg und Wick bei beiden Vereinen aktiv sind. Außerdem sind die Vereinszwecke von BdT und AFI identisch. Gegenüber dem Gericht wurde vom BdT erklärt, man wolle mittelfristig die Tierschutzaktivitäten mit Auslandsbezug in einer Organisation durchführen, bei der der Auslandsbezug sich bereits aus dem Namen und dem äußeren Erscheinungsbild des Vereins ergibt. Für CharityWatch.de eine sehr dünne Begründung, die angesichts der Personenidentität eine klare Warnung vor AFI rechtfertigt. Das zweifelhafte Geschäftsgebaren beim BdT wird offenbar auch bereits bei AFI gelebt. Einer Bitte um Übersendung von Finanzzahlen wurde nicht entsprochen. Auf eine Anfrage, in der auch um Stellungnahme zu verschiedenen Aspekten des Gerichtsbeschlusses gebeten wurde, antwortete der Vorstand: „Wir dürfen Sie ersuchen, uns künftig mit Anfragen zu verschonen, sie werden ohnehin nicht beantwortet.“

CW-Meinung. Auch wenn das Urteil des Verwaltungsgerichts Trier noch nicht rechtskräftig ist, so bestätigen doch die Entscheidungsgründe der Richter erhebliche Zweifel an der Arbeit des Vereins. Dies betrifft zwischenzeitlich nicht mehr nur den Bund deutscher Tierfreunde, sondern auch den neu gegründeten Verein Animal Friends International. Vor beiden kann nur gewarnt werden. Die 40.000 Fördermitglieder vom BdT sollten sich deshalb überlegen, wie sie ihr Geld sinnvoller und effektiver im Tierschutz einsetzen können.