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Für eine bessere Spendenkultur
2/10/2009 von Stefan Loipfinger
Archivtext

Bund deutscher Tierfreunde e.V.

Übertriebener Tierschutz ist längst nicht das einzig Zweifelhafte

Bund deutscher Tierfreunde e.V.

Über 30.000 Förderer und 40 feste Bündnisse mit anderen Vereinen kann der Bund deutscher Tierfreunde e.V. (BDT) aufweisen. In 2007 konnte er Einnahmen in Höhe von 2,7 Millionen Euro verbuchen. Offensichtlich haben die knackigen Sprüche vom Vorstand einige überzeugt. Im Tätigkeitsbericht 2007 vergleicht er sich auch mit dem Deutschen Tierschutzbund, Europas größter Dachorganisation für Tier- und Naturschutz: „So erhielten unsere 40 Partner in Summe mehr Zuschüsse und direkte Unterstützung als der DTB ihren 550 angeschlossenen Tierheimen gewährte.“ Und damit auch jeder denkt, das würde an einem ausgeprägten Kostenbewusstsein liegen, wird einige Zeilen weiter nachgelegt: “Der Bund deutscher Tierfreunde e.V. arbeitet mit keiner Organisation zusammen, deren Vorstand mehr verdient als der/die Bundeskanzler/in.“

Leserbriefe  [zum Artikel]
  • 28.02.2011 04:16:41Drückerkolonnen
  • 03.02.2011 01:27:21:: außerdem ... ::
  • 05.05.2009 11:05:07Skandaljournalismus
  • 16.02.2009 11:16:57Auszug aus der BDT-Stellungnahme

    Wir bitten Sie in diesem Zusammenhang den Beschluss der 1.Kammer des Verwaltungsgerichtes Trier vom 03.12.08.(Aktenzeichen 1L 710/08.TR) zur Kenntnis zu nehmen: Auszug: "Die Kammer sieht die Vereinszeitschrift "Der Tierfreund" als qualifizierte Informationsbroschüre an". Die Kosten (5,6%) sind somit eindeutig dem ideellen Bereich zu zu ordnen. Dazu gehören selbstverständlich auch die Portogebühren für den Versand (2%). Wir bitten Sie dies bis zum 20.02.09 auf Ihrer Internetseite charitywatch.de eindeutig klarzustellen. Unsere Rücklage für den Erwerb des bisher angemieteten Tierheimes ist eine Projektrücklage gemäß §58 Nr 6 AO und ist ebenfalls dem ideellen Bereich zu zuordnen. Auch dieses bitten wir auf Ihrer Internetseite charitywatch.de bis zum 20.02.09 eindeutig klarzustellen. Selbstverständlich sind auch die Ausgaben für unsere Kampagnen, wie bei anderen Organisationen auch, ebenfalls dem ideellen Bereich zu zuordnen. Auch dieses bitten wir bei Ihrer Beurteilung auf der Internetseite charitywatch.de zu berichtigen. Zur neutralen Beurteilung unserer Mittelverwendung bemühten wir eine über jeden Zweifel erhabene Anwaltskanzlei. Die Kanzlei Schomerus bescheinigte uns eine Mittelverwendung im ideellen Bereich von 64,6%. Zu Ihrer Information möchten wir Sie noch auf folgendes Hinweisen. Die Auseinandersetzung mit der ADD geht nun bereits ins 3.Jahr! Zuerst ging es um die Beanstandung der Mittelverwendung. Dieses konnte mittlerweile größtenteils ausgeräumt werden. Nachweise für die Mittelverwendung der von uns unterstützten Vereine im Ausland konnten wir mittlerweile erbringen. Dann folgten Beanstandungen wegen der angeblich ungeklärten Rücklage. Hier konnten wir durch einen Vorstandsbeschluss und einer Bestätigung der Besitzerin des Grundstücks des Tierheims (Vermieterin und Verkäuferin) nachweisen, dass es sich um eine Projektrücklage gemäß §58 Nr 6 AO handelt. Wir beabsichtigen das angemietete Tierheim in Kamp-Lintfort zu erwerben Nun folgten plötzlich von Seiten der ADD Beanstandung wegen angeblicher "innerbetriebliche" Geschäfte Hintrergrund: Der BDT hat von seinem seinem 2.Vorsitzenden Hundefutter erworben. (einmalig) Wir konnten belegen, dass die Kosten für das Futter eins zu eins (ohne Gewinn oder Aufschläge) an den BDT weiter gereicht wurden. Es handelte sich um 20 Säcke Hundefutter im Wert von 620 €uro! In der Folge zauberte die ADD Beanstandungen wegen der angeblich nicht gegebenen "Zuverlässigkeit" verantwortlicher Personen hervor. Die ADD behauptete, eine verantwortliche Person beim BDT hätte nach Ihren Erkenntnisstand Vorstrafen. Ungeachtet dessen, das wir von keinem ordentlichen Mitglied Angaben über etwaige Vorstrafen rechtlich einfordern dürfen (Persönlichkeitsrechte und Datenschutz würden verletzt), haben wir zum Beweis für die Unrichtigkeit dieser Behauptung einen aktuellen Bundeszentralregisterauszug dieser angeblich "unzuverlässigen Person" der ADD vorgelegt. Ergebnis: KEIN EINTRAG. Mittlerweile strebt die betroffene Person eine Unterlassungsklage gegen die ADD an. Da wir uns mittlerweile einer regelrechten Verfolgung ausgesetzt fühlen und die ADD vielleicht sogar noch "Kotproben" oder "Herkunftsbescheinigungen" verantwortlicher Personen einfordert, wollen wir die rechtliche Auseinandersetzung in Rheinland- Pfalz schnellsten hinter uns bringen. Beim obersten Verwaltungsgericht in Leipzig hoffen und erwaten wir mit dem gleichen Maßstab (im Vergleich mit anderen Organisationen) gemessen zu werden.