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Für eine bessere Spendenkultur
7/15/2008 von Stefan Loipfinger
Archivtext

Undurchsichtiges Vereinskonglomerat

Notwendiger Spenderschutz vor Tierschutzliga in Deutschland

Vielleicht ist die Tierschutzliga in Deutschland e.V. wirklich ein Zusammenschluss verschiedener Vereine, um „an die Lösung der zahlreichen Tierschutzprobleme gemeinsam heranzugehen“. Außerdem heißt es unter der Überschrift Gemeinsamkeit macht stark: „Im Gegensatz zu vielen anderen Vereinen, die sich oft eher bekämpfen als Tierschutzarbeit zu leisten, stehen sich unsere Mitgliedsvereine gegenseitig bei.“ Starke Worte! Doch leider bleibt es dabei. Eine Überprüfung, ob wirklich effektivere und bessere Arbeit geleistet wird, ist aufgrund der Verweigerung konkreter Berichte und Zahlen nicht möglich. Das ist allerdings nicht alles, warum Spenderschutz angebracht erscheint.

Vorstellung. Gegründet wurde die TIERSCHUTZLIGA IN DEUTSCHLAND e.V. im Januar 1993. Der Gründung vorausgegangen war laut eigenen Aussagen des Vereins die Überlegung beziehungsweise die Feststellung der Gründervereine, die zum damaligen Zeitpunkt alle bereits seit vielen Jahren intensive Tierschutzarbeit leisteten, dass ein einzelner Verein schnell einmal vor Probleme gestellt wird, die er allein überhaupt nicht bewältigen kann. Gemeinsamkeit macht stark. Unter diesem Motto beschlossen die Gründervereine in Zukunft zusammenzuarbeiten und an die Lösung der zahlreichen Tierschutzprobleme gemeinsam heranzugehen.

Angeschlossene Vereine. Laut der hauseigenen Zeitung „Tierrundschau“ sind folgende Vereine bei der Tierschutzliga angeschlossen: Tierschutzverein Abandonner e.V., Mobile Tierrettung e.V., Aktionsgemeinschaft Katzenhilfe e.V., Tiere in Not e.V. und Allgemeiner Tierhilfsdienst e.V.. Allerdings haben diese Vereine teilweise nicht nur den Anschluss an die Tierschutzliga gemeinsam. Personen wie Ursula Lohse und Ralph Haake tauchen bei unterschiedlichen Vereinen auf. Weiterhin skeptisch stimmt: Der Tierschutzverein Abandonner e.V., die Mobilie Tierrettung e.V. und Tiere in Not e.V. sind jeweils unter der selben Telefonnummer erreichbar.

Auskunftsersuchen. Nachdem der sehr umfangreiche Internetauftritt der Tierschutzliga leider vergeblich nach einem aussagekräftigen Jahresbericht durchsucht wurde, erfolgte eine telefonische Kontaktaufnahme mit dem für die Presse zuständigen Ralph Haake. Von diesem wurde auf einen Rechtsanwalt in Dachau verwiesen, der aber unter der angegebenen Telefonnummer nicht erreichbar war. Erneut bei Haake angefragt sicherte dieser zu, sich um einen Rückruf zu kümmern. Außerdem sollte zur Übersendung eines Jahresberichts eine schriftliche Anfrage erfolgen. Allerdings blieb diese ebenso unbeantwortet wie der bis Redaktionsschluss nicht erfolgte Rückruf.

ADD. Die landesweite Spendenaufsicht für Rheinland-Pfalz, die ADD Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion hat ebenfalls um Auskünfte über Spendeneinnahmen sowie deren Verwendung gebeten. Gegen die Auskunftsverfügung der ADD ging die Tierschutzliga gerichtlich vor. Das Verwaltungsgericht Trier hat dann die Auskunftspflicht des Vereins gegenüber der ADD bestätigt. Laut ADD kommt der Verein allerdings trotz des Urteils seiner Auskunftspflicht nicht vollständig nach. Insbesondere werden Fragen hinsichtlich der Ausgaben für Werbemaßnahmen sowie Provisionszahlungen nicht vollständig beantwortet, so dass Zweifel an einer einwandfreien Verwendung der Spendengelder nicht ausgeräumt werden konnten. Für Rheinland-Pfalz wurde in Folge dessen ein Spendensammlungsverbot verhängt. Ähnliches gilt für die Mobile Tierrettung e.V., für die ebenfalls ein Sammlungsverbot für Rheinland-Pfalz verhängt wurde.

CW-Meinung. Tierschutz ist eine ernste Angelegenheit. Spenderschutz aber ebenso. Deshalb sollte ein Verein, der seine Homepage ständig pflegt und aktiv Spenden sammelt, selbstverständlich auch über die Verwendung der Mittel informieren. Wenn dies nicht passiert, gleichzeitig ein Vereinskonglomerat mit schwer durchschaubaren Verflechtungen geschaffen wurde und gegenüber der Presse und sogar einer Behörde mit gesetzlichen Auskunftsrechten die Rechenschaft verweigert wird, dann geht der Spenderschutz klar über den Tierschutzgedanken.

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