man sollte sich immer beide seiten anhören
http://www.alpenparlament.tv/playlist/467-gandenlos-gegen-gnadenhof
Anmerkung der Redaktion
Sehr geehrte Frau Josephine K.,
inzwischen hat sich zu dem Vorgang eine dritte und zwar die für einen Rechtsstaat schlussendlich entscheidende "Seite" zu den Vorgängen ingesamt geäußert: das Verwaltungsgericht Hannover. Dieses hat in einer Verhandlung am 28. September 2011 zum einen alle vom Veterinäramt Diepholz durchgeführten Maßnahmen als rechtens bewertet. Darüber hinaus hat das Gericht für die Tierhaltung auf dem "Gnadenhof" Momo festgestellt: Hier wurde Tieren Leid zugefügt. Diese Hunde erlitten zweifellos große Qual.
Mit freundlichen Grüßen
Karin Burger
Redaktion Tierschutz