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12/9/2010 von Karin Burger
Archivtext

Illegale Tierimporte (1)

Geltendes EU-Recht wird nicht angewandt

Tierimporte sind häufig illegal
Bild:©Michael Homann-Fotolia.com

Der Import von Tieren aus dem Ausland ist ein heiß umstrittenes Thema. Abseits aller Pro und Contras in der Diskussion unter Tierschützern hat der Gesetzgeber sowohl auf Bundes- sowie auf Europa-Ebene schon längst eindeutige Fakten geschaffen und gibt genaue Regelungen vor. Nur: In Deutschland wird dieses geltende Recht in einigen Bundesländern nicht angewandt. Abseits aller behördlichen und seuchenrechtlichen Kontrollen wird eine nicht bezifferbare Anzahl von Tieren, insbesondere Hunde, durch Tierschutzorganisationen in die Bundesrepublik eingeführt. Für die Bundesländer Sachsen, Saarland und Hamburg liegt CharityWatch.de das Eingeständnis der Nichtanwendung geltenden Rechts durch die zuständigen Ministerien schriftlich vor.

Leserbriefe  [zum Artikel]
  • 05.04.2011 00:04:30Aufgabe von Journalisten?
  • 03.04.2011 11:53:56Geltendes EU-Recht wird nicht angewandt, Rechtsrahmen, / Peter Kahr
  • 13.03.2011 23:48:03Geltendes EU-Recht wird nicht??? angewandt

    Nach meiner Erfahrung wird an Grenzkontrollstellen sehr wohl geltendes Recht angewandt. Der Zoll sowie der Amtstierarzt kontrollieren reisende Tiere. Die Reiseregelungen für Welpen unter drei Monaten wird allerdings Bundeseinheitlich! von der BUNDESTIERÄRZTEKAMMER E.V. anders als in Ihrem Bericht, dargestellt! Auch verstehe ich nicht die Panikmache mit den genannten Seuchen. Welche Seuche wurde in den letzten Jahren von Hunden ausgelöst? Pferdeseuche?? Schweinegrippe?? Vogelseuche?? Rinderwahnsinn?? Gibt es auch was mit Hunden?? oder wofür sollen die Hunde hier her halten?? Pauschale Behauptungen sind zwar nicht "illegal" aber unseriös! Mit Ihrem Gerede über "Illegalität" werden Menschen völlig verunsichert, die sich evtl. ihren eigenen Hund aus dem EU Ausland mitbringen würden. Wie sich das für jeden einzelnen darstellt sollte an dieser Stelle auch erklärt werden, denn es ist für den Einzelnen nicht verboten und auch nicht illegal.

    Stellungnahme der Redaktion:

    In der Artikelserie geht es ausdrücklich nur um Einfuhren von Tierschutzorganisationen. Hierfür gelten, wie ausführlich dargestellt, andere Regelungen als für den privaten Reiseverkehr. Aber auch für diesen gilt: Bei Unsicherheiten und Fragen wende man sich an das zuständige Veterinäramt. Seuchen werden in dem Artikel nicht genannt. Eventuell irritiert hier der Begriff "Tierseuchenrecht". Dieses aber legt die verschiedenen Bestimmungen fest.

    Mit freundlichen Grüßen
    Karin Burger

  • 13.03.2011 21:42:25Geltendes EU-Recht wird nicht angewandt
  • 16.02.2011 12:04:29Mangelnde Sachkunde - setzen, liebe Redaktion von CharityWatch
  • 15.02.2011 11:11:24Geltendes EU-Recht wird nicht angewandt
  • 11.12.2010 18:46:05Geltendes EU-Recht wird nicht angewandt
  • 11.12.2010 11:47:03Geltendes EU-Recht wird nicht angewandt