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12/9/2010 von Karin Burger
Archivtext

Illegale Tierimporte (1)

Geltendes EU-Recht wird nicht angewandt

Tierimporte sind häufig illegal
Bild:©Michael Homann-Fotolia.com

Der Import von Tieren aus dem Ausland ist ein heiß umstrittenes Thema. Abseits aller Pro und Contras in der Diskussion unter Tierschützern hat der Gesetzgeber sowohl auf Bundes- sowie auf Europa-Ebene schon längst eindeutige Fakten geschaffen und gibt genaue Regelungen vor. Nur: In Deutschland wird dieses geltende Recht in einigen Bundesländern nicht angewandt. Abseits aller behördlichen und seuchenrechtlichen Kontrollen wird eine nicht bezifferbare Anzahl von Tieren, insbesondere Hunde, durch Tierschutzorganisationen in die Bundesrepublik eingeführt. Für die Bundesländer Sachsen, Saarland und Hamburg liegt CharityWatch.de das Eingeständnis der Nichtanwendung geltenden Rechts durch die zuständigen Ministerien schriftlich vor.

Leserbriefe  [zum Artikel]
  • 05.04.2011 00:04:30Aufgabe von Journalisten?
  • 03.04.2011 11:53:56Geltendes EU-Recht wird nicht angewandt, Rechtsrahmen, / Peter Kahr
  • 13.03.2011 23:48:03Geltendes EU-Recht wird nicht??? angewandt
  • 13.03.2011 21:42:25Geltendes EU-Recht wird nicht angewandt
  • 16.02.2011 12:04:29Mangelnde Sachkunde - setzen, liebe Redaktion von CharityWatch
  • 15.02.2011 11:11:24Geltendes EU-Recht wird nicht angewandt

    Wie ist das dann mit Tierschutzorganisationen, welche Hunde aus dem Ausland holen, aber gar kein Tierheim haben? Diese Organisationen sind meistens nicht einmal im Besitz einer "Sachkunde- Zulassung" nach §11 eines Tierheimes. Brauchen die dann nichts? Meistens arbeiten die ja mit Pflegestellen? Oder im schlimmeren Fall, die Tiere werden direkt nach Ankunft am Airport an die neuen Besitzer verkauft! Bitte erweitern Sie Ihren Bericht in diesem Punkt. Die "sogenannten" Tierschützer ohne Tierheim lachen sich mittlerweile nähmlich kaput, kaput über die, welche versuchen sich an das ständig geänderte Gesetz zu halten. Nähmlich die mit Tierheimen, welche jeden Monat eine große finanzielle Belastung für die Vereine sind.

    Stellungnahme der Redaktion:
    Die Regelungen der Binnenmarkt-Tierseuchenschutzverordnung wie z. B. die Notwendigkeit einer Registriernummer sowie die vorgeschriebenen Meldungen über TRACES als auch die Genehmigung nach Paragraph 11 Absatz 1 Nummer 3 Buchstabe b Tierschutzgesetz (gewerblicher Handel) sind grundsätzlich unabhängig von der Existenz oder dem Betrieb eines Tierheims oder einer tierheimähnlichen Einrichtung. Allerdings ist der Nachweis der Sachkunde nach Paragraph 11 des Tierschutzgesetzes tatsächlich Voraussetzung für die Beantragung einer Registriernummer; auch für jene Organisationen, die kein Tierheim oder ähnliche Einrichtungen betreiben. Von daher kann es nur ein Gewinn für den Tierschutz sein, wenn Behörden darauf drängen, dass alle einführenden Tierschutzorgas sich an diese Bestimmungen halten. Die oben genannten Einfuhrbestimmungen und -formalitäten gelten gleichermaßen für alle Tierschutzorganisationen, ob mit oder ohne Tierheim, ob mit oder ohne Pflegestellen.
    Mit freundlichen Grüßen
    Karin Burger

  • 11.12.2010 18:46:05Geltendes EU-Recht wird nicht angewandt
  • 11.12.2010 11:47:03Geltendes EU-Recht wird nicht angewandt