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11/20/2009 von Stefan Loipfinger
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Entscheidungshilfe für Spender

#6952 Stiftung Hilfe für die bedrohte Tierwelt zu Anfrage Organisation (1/17/2012)
Sehr geehrte Damen und Herren, welche Projekte im Inland werden denn derzeit besonders von Ihnen gefördert und unterstützt? Danke für Ihre Auskunft, Gruß, M. Eichinger
von CharityWatch.de-Leser Mannimamut**

Re: von Stiftung Hilfe für die bedrohte Tierwelt (info@zgf.de)
vom 19.01.2012 10:03:01

Guten Tag, vielen Dank für Ihre Anfrage. Unsere Stiftung "Hilfe für die bedrohte Tierwelt" ist die Förderstiftung der Zoologischen Gesellschaft Frankfurt (ZGF). Die ZGF konzentriert sich in Deutschland in diesem Jahr auf folgende Naturschutzprojekte: Wildkatzenschutz in der Rhön außerdem Sicherung von Wildnisgebieten in Deutschland: Dafür werden in Brandenburg ehemalige Militärflächen aufgekauft (zusammen mit dem Partner Stiftung Naturlandschaften Brandenburg) und die Wildnisentwicklung wird voran getrieben (erster Wolfsnachwuchs in der Region). In Thüringen und Sachsen-Anhalt engagieren wir uns zusammen mit Partnern für das Waldgebiet "Hohe Schrecke", einer der größten unzerschnittenen Buchenmischwälder Mitteleuropas. Auch dies ist ein ehemaliger Truppenübungsplatz und das Waldgebiet ist für viele Tiere und Pflanzen ein wichtiger Rückzugsraum. Ziel ist es, hier Naturschutz und Regionalentwicklung miteinander zu verbinden. In Bayern unterstützen wir die Flussrenaturierung der Günz. Ausführliche Informationen zu diesem Engagement in Deutschland finden Sie auf unserer Homepage www.zgf.de unter Projekte. Weltweit arbeiten wir in Europa, Afrika, Südamerika und Asien mit insgesamt ca. 60 Projekten in 25 Ländern. Unser Ziel ist der Schutz der biologischen Vielfalt, wobei wir uns auf global bedeutsame Schutzgebiete konzentrieren. Unsere Stärke liegt im praktischen Naturschutz vor Ort. Vielen Dank für Ihre Interesse an unserer Arbeit und viele Grüße vom Team der ZGF

* Die Fragen werden von CharityWatch.de per eMail an die betreffende Organisation gesendet. Zur Beantwortung steht ein angemessener Zeitraum von 7 Tagen zur Verfügung. Nach verstreichen dieser Antwortzeit werden nicht beantwortete Anfragen bei der jeweiligen Organisation rot markiert.

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