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Für eine bessere Spendenkultur
11/20/2009 von Stefan Loipfinger
Archivtext

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Entscheidungshilfe für Spender

#6592 Fairness-Stiftung gem. GmbH zu Anfrage Organisation (11/18/2011)
Sehr geehrter Herr Dr. Norbert Copray ,

danke für Ihre Antwort sowie den Link zum Jahresbericht 2010 auf Ihrer Homepage. Eben habe ich mir den Jahresbericht und die G + V angesehen. Leider finde ich die Punkte 6a, d und e nicht gemäß Selbstverpflichtungserklärung des Deutschen Spendenrates e.V.. Habe ich die Punkte übersehen. Wenn ja, würde ich Sie bitten, mir mitzuteilen welche jeweilige Seite die Punkte 6a, d und e beinhaltet. Wenn nicht, bitte ich Sie mir die fehlenden Unterlagen noch zukommen zu lassen. Danke für Ihre Mühe.

Mit freundlichen Grüßen

Karin Loipfinger
CharityWatch.de
von CharityWatch.de-Leser Karin Loipfnger**

Re: von Fairness-Stiftung gem. GmbH (kontakt@fairness-stiftung.de)
vom 18.11.2011 16:43:39

Sehr geehrte Frau Loipfinger,

wenn Sie auf Seite 20 des Jahresberichts nachgelesen hätten, hätten Sie Aussagen zu den Pkt. 6 d - e gefunden. Ich kann hier nochmal öffentlich erklären, dass die Fairness-Stiftung in 2010
1. keine Spenden an andere Organisationen weiterleitet
2. auf die Mitgliedschaft und die Richtlinien im Deutschen Spendenrates verweist (Seite 21) und diese umsetzt
3. die Behandlung von projektgebundenen Spenden erläutert (Seite 21),
und
4. heißt es unter Pkt. 6a: "Auf den Bestätigungsvermerk eines Wirtschaftsprüfers/vereidigten Buchprüfers kann verzichtet werden, wenn die Bemessungsgrundlage für die Beitragsberechnung gemäß Ziff. 4 der Beitragsordnung die Summe von 250.000 € im vorangegangenen Geschäftsjahr nicht überstiegen hat", Und obwohl unser kleiner Etat diese Grenze nicht überschreitet, haben wir einen Bestätigungvermerk durch unseren Wirtschaftsprüfer, wie auf der Website erwähnt. Und geben trotz unseres kleinen Budgets dafür prozentual ordentliches Geld aus.

Dr. Norbert Copray
geschäftsführender Direktor der Fairness-Stiftung gem. GmbH



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