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Für eine bessere Spendenkultur
11/20/2009 von Stefan Loipfinger
Archivtext

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Entscheidungshilfe für Spender

#6234 PETER’S BERG DER HUNDE zu Anfrage Organisation (9/28/2011)
Sehr geehrter Herr Wagner,

Mit Datum vom 25. September 2011 suchen Sie über Tierschutzverteiler in Deutschland Plätze für acht tragende Hündinnen aus Spanien. Für die Hündin „Isabel“ wird als geschätzter Wurftermin Ende der ersten Oktoberwoche angegeben. Diese Hündin auf einen gut 30 Stunde währenden Landtransport von Spanien nach Deutschland zu schicken, würde – je nach Transporttermin - einen Verstoß gegen die EU-Verordnung 1/2005, Kapitel „Transportfähigkeit“ Absatz 2c bedeuten.
Dabei ist noch nicht berücksichtigt, dass diese EU-Verordnung einen Mindeststandard formuliert, der für „Tierschützer“ indiskutabel sein sollte.

Ihre Hilferuf-Mail über Tierschutzverteiler führt zu folgenden Fragen:

1. Über welche Genehmigungen und Sachkunde-Nachweise verfügen Sie als Transporteur?
2. Von welcher Behörde wurde Ihr Transportfahrzeug genehmigt?
3. Werden auch für den Transport dieser trächtigen Hündinnen TRACES-Meldungen gemacht?
4. Welche deutschen Tierschutzvereine / Tierheime haben sich bisher zur Übernahme dieser trächtigen Hündinnen bereit erklärt?
5. In Ihrer Mail über den Tierschutzverteiler schreiben Sie: „Wo es noch möglich ist, werden einiger der Hündinnen geräumt.“ Bis wann ist die Ausräumung tragender Hündinnen nach dem Verständnis Ihrer Tierärzte noch möglich?
6. Da Sie trotz der möglichen Ausräumung einiger dieser Hündinnen gemäß der Verteiler-Mail dringend Plätze suchen: Würden die frisch operierten Hündinnen dann trotzdem mit auf den Transport gehen?

Schon im Voraus herzlichen Dank für Ihre Antwort.

Mit freundlichen Grüßen

Karin Burger
Redaktion Tierschutz

von CharityWatch.de-Leser Karin Burger**
Anfrage nicht von PETER’S BERG DER HUNDE beantwortet.*

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