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Für eine bessere Spendenkultur
2/11/2010 von Lion Schiner
Archivtext

Tierschutzverein Costa

Tierschützerin vor Gericht

Das Amtsgericht Eggenfelden
Bild: Lion Schiner

Am 12. Januar musste sich Anna Elisabeth P., rechtlich vertreten durch zwei Münchner Anwälte, vor dem Amtsgericht Eggenfelden für angebliche Betrugsvorwürfe in zwei Fällen verantworten. Inhalt des Prozesses war die schwer nachvollziehbare Verwendung von Spendengeldern, die Frau P. als erster Vorstand des inzwischen insolventen Tieraltenheim Costa e. V. gesammelt hatte. Da diese Ereignisse rund zehn Jahre zurück liegen und wichtige Zeugen kurzfristig schwer erkrankt waren, hatte der Staatsanwalt kein leichtes Spiel. Dieser schien es aber aus offensichtlichem Mangel an öffentlichem Interesse nicht für nötig zu halten, sich ausreichend mit dem Fall zu beschäftigen. So wurde das von CharityWatch.de beobachtete Verfahren schon am ersten Prozesstag nach knappen zwei Stunden eingestellt. Zu einer Verurteilung von Anneliese P. kam es jedoch in einem früheren Prozess. Der Schuldspruch erfolgte 2006 wegen quälerischer Misshandlung von Wirbeltieren. Dennoch leitet diese seit Jahren ein durch deutsche Spendengelder finanziertes Tierheim.

Tierschutzambitionen. Erstmals trat Anneliese P. vor etwa 25 Jahren als „Tierschützerin“ in Erscheinung. Damals gründete sie gemeinsam mit dem angeblich geläuterten Metzger und Händler von Versuchstieren Lorenz P. den Verein Arche Noah. Die fragwürdigen Machenschaften dieses Tierschutzvereines wurden unter der Überschrift „Das Millionen-Ding von Plattling“ publik und empörten Tierfreunde bundesweit. Dieser Fehlschlag entmutigte Frau P. jedoch nicht. Am 2. August 1989 wurde der Tieraltenheim Costa e. V. mit Anna Elisabeth P. als Vorstand eingetragen. Es entstanden Tierheime auf zwei unterschiedlichen Grundstücken in Niederbayern, die von Anfang an durch Intransparenz gegenüber den zuständigen Behörden auffielen. Diese griffen jedoch nicht konsequent durch. Offenbar scheuten sie vor dem Problem zurück, im Falle der Schließung der beiden Betriebsstätten circa 200 Tiere anderweitig unterbringen zu müssen.

Der Tierschutzprozess. Erst 2003 kamen durch die Initiative mehrerer ehrenamtlicher Helfer im Tierheim Costa in Leberfing die Gründe für die mangelnde Kooperationsbereitschaft mit den Behörden ans Tageslicht. In einem Schreiben an die Staatsanwaltschaft Landshut prangerten sie die katastrophalen Zustände an, unter denen die Tiere „gelagert“ wurden. Die Vorwürfe erstreckten sich von ungenügenden und unterqualifizierten Pflegern über nicht existente tierärztliche Versorgung bis hin zu Sodomie. CharityWatch.de liegen mehrere tierärztliche Gutachten vor. Die haarsträubenden Details der Dokumente belegen die schändliche Vernachlässigung der Tiere und lassen absolut erschütternde Vermutungen zu. Die Beweislast gegen Anna Elisabeth P. war erdrückend und so wurde die Vereinsvorsitzende von der Landshuter Staatsanwaltschaft wegen über 80 Fällen des Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz angeklagt. Auf Grund der ungeklärten Verantwortungsfrage konnte die Staatsanwältin ihr gefordertes Strafmaß nicht durchsetzten. Stattdessen blieb das Urteil weit unter den Forderungen und Anna Elisabeth P. wurde am 17. Oktober 2006 im Namen des Volkes zu einem drei jährigen Tierhalteverbot und einer Haftstrafe von sechs Monaten auf Bewährung verurteilt.

Tierheim Costa. Selbst ein Tierhalteverbot hält eine motivierte „Tierschützerin“ wie Anneliese P. jedoch nicht davon ab, ein Tierheim zu leiten. Sie hat ganz einfach Deutschland den Rücken zugekehrt und ein Tierheim in der Tschechischen Republik übernommen. Dort betreibt die verurteilte und mit Tierhalteverbot belegte Anna Elisabeth P. den Gnadenhof Costa. „Das Paradies in Südböhmen“ nahe Budweis gibt nach eigenen Angaben über 180 „geschundenen Kreaturen“ eine Heimat. An ihrer Seite sind alte Bekannte aus Niederbayern wie zum Beispiel Gerhard S., der damals Pfleger in Leberfing war. Auch er musste sich vor Gericht wegen Verstoß gegen das Tierschutzgesetz verantworten.

Freund Tenbieg. Nach der Insolvenz des Tieraltenheim Costa e. V. wendete sich Frau P. an ihren alten Freund Sigurd Tenbieg, weil sie „seit fast 20 Jahren befreundet sind und unzählige Tierrettungsaktionen im In- und Ausland zusammen durchgeführt haben.“ Dies ist ein Zitat aus einem im September 2005 von Anneliese P. an Sigurd Tenbieg geschriebenen Brief. Ähnliche Schreiben werden seit Jahren sehr gefühlsbetonten Spendenaufrufen beigefügt, in denen Tenbieg als Vorstand des Südeuropäischen Tierhilfe e.V. Geld bei deutschen Spendern für den Gnadenhof Costa in Südböhmen sammelt. Besonders dreist wird in einem Spendenaufruf im September 2007 gebettelt. In diesem wird von privaten Auffangstationen im Umkreis des „Gnadenhofes“ berichtet, in denen es Gang und Gebe ist, alle Tiere „[…] auf besonders grausame Weise mit Rattengift […]“ zu töten, die nicht innerhalb von drei Wochen vermittelt werden können. Mit diesem Spendenultimatum nutzte Sigurd Tenbieg das Mitleid hilfsbereiter Menschen, um Geld für eine Einrichtung zu sammeln, dessen Leiterin von einem deutschen Gericht wegen Verstößen gegen das Tierschutzgesetz verurteilt und mit Tierhalteverbot belegt wurde.

CW-Meinung. Spendewillige sollten sich ganz genau überlegen, ob die Südeuropäische Tierhilfe als Trägerverein des Gnadenhof Costa in Südböhmen ihr Vertrauen verdient. Das dreijährige Tierhalteverbot ist zwar vor fast einem Monat abgelaufen, dennoch muss nach den Verfehlungen von Anneliese P. in Niederbayern genau hinterfragt werden, ob Tiere in Not in ihrer Obhut tatsächlich ein „Paradies“ vorfinden. Hinzu kommt die dreiste Art und Weise, in der Spender durch das vehemente Drücken auf die Tränendrüse in Bettelbriefen bedrängt werden, Tenbieg und Frau P. zu unterstützen. Darüber hinaus ist der Name Tenbieg in der Tierschutzszene nicht unumstritten. Als Vorstand einiger Tierschutzvereine in Deutschland ist er schon des Öfteren negativ durch Intransparenz und fragwürdige Geldflüsse zwischen Vereinen seines „Netzwerkes“ aufgefallen. Zum Teil wurden durch die ADD Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion in Trier sogar Sammlungsverbote für Rheinland-Pfalz gegen Vereine des „Tenbieg- Netzwerkes“ ausgesprochen.