Transparenzpflicht. Nach den gesetzlichen Vorschriften über die Publizitätspflichten von Kapitalgesellschaften muss beispielsweise eine im Privatvermögen befindliche GmbH jährlich eine Bilanz des Unternehmens veröffentlichen. Selbst Personengesellschaften in der Rechtsform einer GmbH & Co. KG sind unter bestimmten Voraussetzungen veröffentlichungspflichtig. Seit 1. Januar 2007 wird sogar von Amts wegen die Veröffentlichung kontrolliert. Bei Verstößen kann es zur Verhängung von ein Bußgeldern bis zu 25.000 Euro kommen.
DZI. Die Stiftung DZI Deutsches Zentralinstitut für soziale Fragen ist eine von staatlicher Seite geförderte Institution, die unter anderem den Auftrag einer Spendenberatung erfüllt. Seit 1991 können Organisationen im Rahmen einer freiwilligen Selbstverpflichtung das gebührenpflichtige DZI Spenden-Siegel beantragen. Im Falle einer positiven Bescheidung weist es sie als „geprüft und empfohlen“ aus. Ein wichtiges Kriterium der Selbstverpflichtung ist die Zusicherung einer „wahren, eindeutigen und sachlichen Spendenwerbung, die über die Verwendung der Spendengelder informiert und die Würde der Betroffenen achtet“.
Spendenrat. Der Deutsche Spendenrat e.V. ist ein Dachverband Spenden sammelnder Organisationen. Jedes Mitglied muss eine Selbstverpflichtungserklärung unterzeichnen, die klare Transparenzanforderungen beinhaltet. Neben dem Verkaufsverbot für Spenderadressen und der Vermeidung von unsittlicher Werbung ist auch festgelegt, Interessieren einen standardisierten Jahresbericht vorzulegen. Klare inhaltliche Vorgaben definieren ein Mindestmaß an Aussagekraft. Die Festlegung einer „Vier-Sparten-Rechnung“ trennt für den Spender nachvollziehbar Verwaltungskosten und anderes von Projektausgaben. Wer als Mitglied gegen die Selbstverpflichtungserklärung verstößt, wird vom Schiedsausschuss mit Sanktionen belegt, die bis zum Ausschluss führen können.
VENRO. Die dritte übergeordnete Institution im Spendenbereich ist der Verband Entwicklungspolitik Deutscher Nichtregierungs-Organisationen e.V. (VENRO). Im Dezember 2008 verabschiedete er auf seiner Mitgliederversammlung einen Verhaltenskodex, der unter anderem Transparenz für die Mitglieder verbindlich vorschreibt. Folglich sind nun auch die VENRO-Mitglieder verpflichtet, einen Jahresbericht mit einer getrennten Ausweisung von Werbe- und Verwaltungsausgaben zu veröffentlichen. Zusammen mit anderen Vorgaben für Organisationsführung, Kommunikation und Wirkungsbeobachtung wurden gemeinsame Prinzipien und Standards geschaffen, um das Vertrauen der Spender und der Öffentlichkeit zu stärken.
CW-Meinung. Über DZI, Spendenrat und VENRO ist ein erheblicher Teil des Marktes abgedeckt und die Veröffentlichung der Mittelverwendung zum Branchenstandard erhoben. Neben den meisten Mitgliedern folgen ihm inzwischen sogar tausende kleinere und mittlere Vereine und Stiftungen freiwillig. Denn wer sich dagegen sperrt und auf eine fehlende gesetzliche Verpflichtung verweist, grenzt sich selbst von dem seriösen Teil des Marktes ab. Der oft von solch zweifelhaften Organisationen gegebene Hinweis auf einen Wirtschaftsprüfer reicht keinesfalls, eine Veröffentlichung zu ersetzen, weil damit beispielsweise nichts über die Höhe der Verwaltungskosten ausgesagt wird. Besonders dreist ist der Verweis auf einen Wirtschaftsprüfer, wenn der Bericht unveröffentlicht bleibt und auch auf Nachfrage nicht eingesehen werden kann. Damit stellt sich die Frage, was überhaupt geprüft wurde. Irgendwann in absehbarer Zeit ist der Gesetzgeber gefordert, die Publizitätspflichten für Kapitalgesellschaften auf Vereine und Stiftungen ab einer bestimmten Mindestgröße auszuweiten. Denn VENRO hat es in dem vor einem Jahr verabschiedeten Kodex richtig beschrieben: Nur mit Transparenz lässt sich das Vertrauen der Spender und der Öffentlichkeit in den Wohlfahrtssektor stärken. Schließlich sind die Gelder der Mitglieder und Spender nach einem klaren Auftrag zu verwenden. Darüber offen und ehrlich Rechenschaft abzulegen, sollte eine Selbstverständlichkeit sein.