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Für eine bessere Spendenkultur
10/29/2009 von Stefan Loipfinger
Archivtext

Straßenträumer e.V.

Verkaufsstopp für Obdachlosenzeitung

Titelbild der Obdachlosenzeitung
Foto: ADD, Trier

Im Februar 2008 untersagte die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion aus Trier (ADD) der Selbsthilfeorganisation Food for you e.V. den Verkauf verschiedener Obdachlosenzeitungen in Rheinland-Pfalz. Damals war der heute 67-jährige Gino Imbrogno Vorstandsvorsitzender. Einen Monat später, im März 2008, wurde der Verein Straßenträumer e.V. gegründet, ebenfalls mit Sitz in Darmstadt und mit Imbrogno als Vorstandsvorsitzenden. Zweck ist unter anderem der Verkauf von Obdachlosenzeitungen. Laut einer aktuellen Meldung des ADD ist dies nun auch Straßenträumer e.V. zumindest in Rheinland-Pfalz nicht mehr gestattet, ebenso wenig wie das Sammeln von Spenden.

ADD. In einer ADD-Pressemeldung vom 29. Oktober 2009 wurde das Ergebnis einer sammlungsrechtlichen Überprüfung für den Verein Straßenträumer e.V. aus Darmstadt mitgeteilt. Demnach hat sich die von Gino Imbrogno geführte Organisation verpflichtet, keine Obdachlosenzeitungen mehr in Rheinland-Pfalz in Umlauf zu bringen sowie in dem Bundesland keine Spendensammlungen mehr durchzuführen.

Verflechtung. Als Vorstandsvorsitzender von Straßenträumer e.V. fungiert Gino Imbrogno, der von Krystyna Michalik vertreten wird. Diese kürzlich 48 Jahre alt gewordene Frau ist außerdem Geschäftsführerin der GI Medien und Event Consulting Limited mit Sitz in Birmingham, Großbritannien, deren Zweigniederlassung sich in Darmstadt befindet. Das bei Gründung von Michalik übernommene Kapital der englischen Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) beträgt gerade einmal 100 englische Pfund. Zweck der im August 2007 gegründeten Gesellschaft ist neben der Medien- und Event-Beratung auch die Herstellung von Druckerzeugnissen. Auffällig an der Doppelfunktion von Michalik beim Verein und der Limited ist auch das „GI“ im Namen. Ist es Zufall, das es sich dabei um die Initialen von Gino Imbrogno handelt?

CW-Meinung. Auf der Obdachlosenzeitung „Strassenträumer“ ist ein Versprechen abgedruckt: „Mit dem Kauf dieser Zeitung unterstützen Sie eine Suppenküche und eine Kleiderkammer für Obdachlose und hilfsbedürftige Menschen!“ Bei dem nicht gemeinnützigen Verein Food for you gab es ähnliche Zusagen. Die ADD hat damals allerdings Zweifel an der Verwendung der Gewinne aus dem Zeitungsverkauf, beispielsweise zum Betrieb einer Suppenküche, geäußert. Nach der Veröffentlichung der Verbote für Rheinland-Pfalz, Spenden zu sammeln und die Zeitschriften „Food for you e.V.“, „StraMax“ und „Streetworker“ zu verkaufen, hat Gino Imbrogno einen neuen Verein gegründet und den Vorstandsvorsitz bei Food for you abgegeben. Angesichts der zeitlichen Zusammenhänge und der Verflechtung zur GI Medien und Event Consulting Limited ist es wie so oft schade, dass die sammlungsrechtlichen Überprüfungen der ADD keine bundesweite Wirkung entfalten und in anderen Bundesländern derartige Aufsichtsbehörden nicht einmal existieren.