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Für eine bessere Spendenkultur
9/30/2009 von Stefan Loipfinger
Archivtext

Katarina Witt-Stiftung gGmbH

Statt Fakten nur Zurechtweisungen

Behindertensport zählt
zu den Stiftungszielen
Foto: © Janni / fotolia.de

Katarina Witt ist prominent. Die einst so erfolgreiche Eiskunstläuferin blieb den Medien auch nach ihrer Sportlerkarriere treu. Zu ihrem guten Image trug jedoch neben der Fernsehpräsenz auch ihre Stiftung bei. Leider mag der verliehene Schein nicht zur Wirklichkeit passen. Statt zum Beispiel auf konkrete Fragen nach der buchmäßigen Überschuldung in 2007 einzugehen, wird sogleich ein Anwalt beauftragt, der presserechtliche Zurechtweisungen in Verbindung mit theoretisch möglichen Konsequenzen ausspricht. Sogar die Veröffentlichung von Teilen des Anwaltsschreibens soll zu eigenständigen rechtlichen Schritten führen.

Witt-Stiftung. Gegründet wurde die als gemeinnützige GmbH firmierende Stiftung im Jahr 2005. Das Stammkapital in Höhe von 25.000 Euro wird zu 70 Prozent von Katarina Witt gehalten. 30 Prozent hat die als Geschäftsführerin tätige Elisabeth Gottmann inne. Sie fungiert gleichzeitig als Managerin von Katarina Witt. Zweck der Gesellschaft ist die Förderung des Leistungs-, Breiten- und Rehabilitationssports sowie die Erhaltung der allgemeinen Mobilität von Kindern und Jugendlichen. Einen Jahresbericht mit aussagekräftigen Finanzzahlen und einer Mittelverwendung wollte die Stiftung trotz mehrerer Anfragen von CharityWatch.de nicht zur Verfügung stellen.

Bundesanzeiger. Aufgrund der Rechtsform einer gemeinnützigen GmbH muss die Stiftung eine verkürzte Version ihres Jahresabschlusses beim elektronischen Bundesanzeiger veröffentlichen. In dieser ist leider keine Einnahmen-Überschussrechnung enthalten. Doch die in der Bilanz ausgewiesenen Jahresfehlbeträge in Höhe von 22.949 Euro (2006) und 79.514 Euro (2007) werfen angesichts des Stammkapitals von 25.000 Euro die Frage nach der buchmäßigen Überschuldung auf. Schließlich wies die Bilanz per Ende 2007 einen nicht durch Eigenkapital gedeckten Fehlbetrag in Höhe von 72.463 Euro aus. Verhindert werden konnte die tatsächliche Überschuldung nur durch eine Rangrücktrittserklärung von Katarina Witt. Doch das wirft die Frage auf, welche Forderung Katarina Witt an die gGmbH hat? Dazu befragt kam als Reaktion keine Erklärung, sondern nur der besagte Brief einer Berliner Anwaltskanzlei.

Cleft-Kinderhilfe. Die Witt-Stiftung unterstützt „seit langer Zeit“ das im westrumänischen Timisoara ansässige Cleft-Zentrum der Schweizer CCI Cleft Children International. Unabhängig von der großen Not der Kinder mit Kiefer- und Gaumenspalten stellt sich die – ebenfalls unbeantwortete – Frage, was diese Förderung mit dem Stiftungszweck zu tun hat? Hängt es damit zusammen, dass bei Cleft-Kindern die Spendenbereitschaft höher ist als für Sportförderung? Oder liegt es an dem Zufall, dass Cleft-Organisationen von Prof. Dr. Sailer zum Teil mit dem Schweizer Fundraisingunternehmen SAZ zusammen arbeiten, das auch für die Witt-Stiftung tätig ist? Vielleicht wurde die durchaus berechtigte Frage, wie denn die Witt-Stiftung die zweckgemäße Verwendung von Fördergeldern an CCI sicher stellt, auch aufgrund der heftigen Kritik von CharityWatch.de an Sailer-Organisationen nicht beantwortet.

Vertrauenssiegel. Schon auf der Startseite der Homepage wird rechts unten eine Art Gütesiegel abgebildet, das die Katarina Witt-Stiftung als „besonders förderungswürdig“ beschreibt (siehe hierzu auch den Nachtrag am Ende des Beitrages). Wer allerdings auf das Siegel klickt, kommt auf eine Seite, die erläutert, warum die Stiftung kein DZI Spendensiegel trägt. Als Grund werden ein enormer bürokratischer Aufwand und die hohen, dafür zu zahlenden Gebühren angegeben: „Wir wollen die eingegangenen Spenden lieber direkt für unsere Projekte verwenden.“ Grundsätzlich lobenswert, aber für CharityWatch.de angesichts der Verweigerung konkreter Zahlen nicht nachprüfbar. Stattdessen wird auf die Prüfung durch das Finanzamt verwiesen. Die steuerorientierte Prüfung spiegelt jedoch nicht unbedingt die Interessen eines Spenders wider und bildet keinesfalls eine ausreichende Grundlage für ein „Vertrauenssiegel“. Zudem prüft das Finanzamt die Einhaltung der Gemeinnützigkeitsvoraussetzungen oft erst Jahre nach einer Neugründung. Die Frage, ob die Witt-Stiftung bereits endgültig betriebsgeprüft sei, wurde ebenfalls nicht beantwortet.

CW-Meinung. Katarina Witt steht gerne im Scheinwerferlicht. Ihr bekannter Name soll dazu dienen, die Arbeit einer zur Sportförderung gegründeten Stiftung zu unterstützen. Das ist lobenswert, sollte aber einer Prüfung durch Dritte standhalten. Stattdessen wird eine Anfrage von CharityWatch.de an eine Anwaltskanzlei übergeben, die sofort eine angeblich „tendenzielle Berichterstattung“ aus den Fragen erkennen will und auch keinen „irgendwie gearteten Berichterstattungsanlass“ sieht. CharityWatch.de ist da anderer Meinung und überlässt das Urteil dem Leser – gegebenenfalls auch einem Gericht, falls die Ankündigung von rechtlichen Schritten umgesetzt werden sollte.

Nachtrag vom 7. September 2012. Wie die Katarina Witt-Stiftung über ihren Rechtsbeistand mitteilen lies, wird das Vertrauenssiegel nicht mehr verwendet.