Hintergrund. Die ADD Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion aus Trier hat den Verein überprüft. Danach sollen weder Obdachloseneinrichtungen wie eine Suppenküche oder Kleiderkammer unterhalten, noch durch Spendengelder die beworbenen gemeinnützigen Satzungszwecke erfüllt werden. Unter Spendengelder fallen bei dem Verein, der nicht als gemeinnützig dienend anerkannt ist, auch die Erlöse aus dem Zeitungsverkauf. Darüber hinaus ist der Verein trotz mehrfacher Aufforderungen durch die ADD nicht seinen Auskunftsverpflichtungen nachgekommen.
Verbote. In Rheinland-Pfalz, dem Bundesland für das die ADD die Spendenaufsicht durchführt, dürfen von Food for you e.V. keine Spenden mehr gesammelt werden. Außerdem ist des dem Verein untersagt, die Obdachlosenzeitungen mit dem Hinweis der karitativen Verwendungen der Verkaufserlöse anpreisen. Sollten weiterhin Sammlungen durch beziehungsweise im Namen von Food for you e.V. in Rheinland-Pfalz erfolgen, sollte sofort die ADD informiert werden.
CW-Meinung. Leider wird nur in Rheinland-Pfalz von einer Spendenaufsicht wirklich effektiv und transparent die Einhaltung des Sammlungsrechts überprüft. Und noch bedauerlicher ist, dass nach Prüfung ausgesprochene Sammlungsverbote nur für das eine Bundesland gelten. Deshalb ist es um so wichtiger, dass die veröffentlichten Warnungen breit gestreut und von möglichst vielen Spendern wahrgenommen werden.