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Für eine bessere Spendenkultur
7/8/2008 von Stefan Loipfinger
Archivtext

Parkinson Fonds gGmbH

Geld für Werbeagentur statt für Parkinsonpatienten

Manche diskutieren, ob zehn oder 15 Prozent der Spendeneinnahmen maximal für Werbeausgaben ausgegeben werden dürfen. Doch die Internationale Parkinson Fonds (Deutschland) gGmbH interessiert das nicht. Laut einer Überprüfung durch die rheinland-pfälzische ADD Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion hat sie zwischen Mai 2006 und August 2007 mehr Geld für eine Werbeagentur ausgegeben als überhaupt Spenden eingesammelt wurden. Deshalb wird auch klar vor der aktiv Spenden sammelnden gemeinnützigen Gesellschaft gewarnt.

HRB-Eintrag. Die Internationale Parkinson Fonds (Deutschland) gGmbH hat ihren Sitz in Berlin. Zweck der im noblen Dom Aquarée residierenden Gesellschaft ist laut Handelsregister die umfassende, ideelle und finanzielle Hilfe zur Erforschung und Behandlung der Krankheit Parkinson. Insbesondere werden Aktivitäten zur Unterstützung der Diagnose und zur Entwicklung von Heilmethoden für die an Parkinson erkrankten Personen durchgeführt. Das Stammkapital der Gesellschaft beträgt 25.000 Euro. Geschäftsführer sind Joel Morton Gerstel und Joel Arthur Miele, beide aus New York/USA.

Spendensammlungsverbot. Die in Rheinland-Pfalz zuständige ADD Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion hat der Parkinson-Gesellschaft jegliche Spendensammlungen verboten. Zudem müssen Dauerspenden durch Bankeinzug aus Rheinland-Pfalz sofort gestoppt werden. Da keine Rechtsmittel eingelegt wurden, ist das Verbot zwischenzeitlich bestandskräftig.

Begründung. Laut Presseinformation der ADD hat eine umfassende Überprüfung ergeben, dass bisherige Spendeneinnahmen in erster Linie für eine Werbeagentur verausgabt wurden. Aufgrund der hohen Werbekosten konnten bisher auch keine finanziellen Mittel zur Erforschung und Behandlung der Parkinsonkrankheit verwendet werden. Im Überprüfungszeitraum Mai 2006 bis August 2007 waren die Kosten zur Mittelbeschaffung fast doppelt so hoch wie die Spendeneinnahmen in diesem Zeitraum.

CW-Meinung. Während in Bayern beispielsweise zum 1. Januar diesen Jahres das Sammlungsgesetz aufgehoben wurden, wird in Rheinland-Pfalz sogar die Einhaltung überwacht. Und die Arbeit der ADD als zuständige Behörde wäre wirklich auch für andere Bundesländer nachahmenswert. Bei Beschwerden werden Organisationen überprüft und im Zweifelsfall ein Sammlungsverbot – leider nur für Rheinland-Pfalz bindend - ausgesprochen. Eveline Dziendziol von der Pressestelle der ADD sieht darin eine wichtige Außenwirkung, um den Spendern bei der Trennung zwischen Spreu und Weizen zu helfen. So auch bei der Internationalen Parkinson Fonds (Deutschland) gGmbH geschehen.