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Für eine bessere Spendenkultur
6/25/2008 von Stefan Loipfinger
Archivtext

Stalkingopferhilfe

Eine Nachverfolgung von Zahlen ist nicht erlaubt

Bevor jemand auf eine Anzeige in einer Tageszeitung Geld spendet, sollte immer vorher zumindest die Internetseite als weitere Informationsquelle herangezogen werden. Wenn dort aber kein Jahresbericht mit Finanzzahlen zum Verein zu finden ist, dann ist Vorsicht angebracht. Das bestätigt einmal mehr die Erfahrung mit Deutsche Stalking-Opferhilfe e.V..

Vorstellung. Zweck des Vereins ist die Hilfe für Opfer von Straftaten im Bereich des Nachstellens. Zu dem auch als Stalking bezeichneten Taten gehören Bedrohung, Nötigung, Beleidigung und Körperverletzung. Weiterhin wird vom Verein die Kriminalprävention in diesem Bereich gefördert.

Verweigerung. Nachdem die Suche nach detaillierten Informationen auf der Homepage des Vereins erfolglos blieb, wurde schriftlich nach einem Jahresbericht gefragt. Die Vorstandsvorsitzende Erika Schindecker war allerdings nicht besonders auskunftsfreudig: „Da wir alle nur ehrenamtlich tätig sind, haben wir aus Zeitgründen keine Möglichkeit, unseren Jahresbericht auf unserer Homepage zu veröffentlichen. Der Jahresbericht wird unseren Mitgliedern auf der Jahresversammlung bekannt gegeben. Sie können gerne Mitglied werden, dann erhalten Sie ihn per Post. Außerdem teilten Sie uns nicht mit, wie Sie den Bericht verwenden wollen.“

CW-Meinung. Wer Zeit und Geld für Spendenakquise durch Anzeigen in überregionalen Tageszeitung hat, der sollte auch noch den vergleichbar geringen Aufwand einer Download-Möglichkeit des Jahresberichts schaffen. Das ist der Vorstand den Opfern, den Mitgliedern und den Spendern schuldig. Schließlich reduziert diese Verweigerungshaltung die Effektivität eines Spendenaufrufs. Aber offenbar ist es dem Vorstand egal, ob mancher Spendenwillige durch die Verweigerungshaltung von seiner Bereitschaft abgebracht wird.

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