Transportdurchführung. Mit Schreiben vom 23. August 2011 teilt der Karlsruher Staatsanwalt einem der Antragsteller nun mit, dass von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens gegen Verantwortliche des Vereins A.S.P.A. abgesehen werde. Begründet wird diese Verfügung mit der polizeilichen Feststellung vor Ort, dass der Transport ausschließlich von den für den Verein Galgos.at verantwortlichen Personen durchgeführt worden sei.
Keine Kenntnis. Die Beteiligung des Vereins A.S.P.A. am Transport beschränke sich auf die Annahme des Angebots von Galgos.at, auch für den Verein A.S.P.A. Tiere nach Deutschland zu verbringen, da in dem Transporter noch Kapazitäten verfügbar waren. Für die Staatsanwaltschaft hätten sich keinerlei konkrete Anhaltspunkte dafür ergeben, dass die Vertreter des Vereins A.S.P.A. Kenntnis von den konkreten Transportbedingungen hatten. Hinzu komme, dass der Transporteur Galgos.at zuvor mitgeteilt habe, dass das Fahrzeug klimatisiert sei und die Fahrerin die Genehmigung zum Transport von Tieren vorweisen könne.